Kleinbetragsrechnung mit Rechnungsadresse aus Ausland?
Meines Wissens nach muss bei einer Kleinbetragsrechnung unter 250€ ja nicht zwingend eine Steuernummer/UmsatzsteuerID draufstehen.
Nun habe ich einen Artikel im Internet bestellt, der zwar aus Deutschland versendet wurde, der Rechnungssteller sitzt aber in London. Auf dieser Rechnung (unter 250€) ist auch keine USt.-ID angegeben. Kann ich dann hier trotzdem die Vorsteuer ziehen?
Der Kontakt zu dem Verkäufer hat sich als recht zäh herausgestellt, sodass eine Rechnungsänderung sehr aufwendig wäre.
2 Antworten
Kann ich dann hier trotzdem die Vorsteuer ziehen?
Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, klar.
Steht allerdings nichts dazu im Sachverhalt.
§ 15 UStG sagt:
(1) 1Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. ......
Wo dert Rechnungsschreiber sitzen muss, steht da nicht.
Nur weil irgendjemand auf einen Zettel 19% Mwst schreibt kann man noch lange nichts abziehen. Wo dert Rechnungsschreiber sitzen muss, steht in den einzelnen Gesetzten. Es wird zwsichen Innergemeinschaftlich, außer und Deutschen Umsatzsteuer unterschieden
immer wieder geil, wenn einem STEUERBERATER das Umsatzsteuergesetz erklärt wird .......
es gibt Firmen, die den Sitz im Ausland haben, aber im INLAND steuerlich registriert sind ....
aber wenn ich mit meiner Wand diskutiere, kommt mehr dabei raus
Das besitzen Sie eine Umsatzsteuernummer oder nicht ?
hier scheinen nur Steuerberater zu sein ?? Merkwürdig. die sind fast häufig in dem Forum wie Schwätzer und Märchenerzähler
emmy29 soll die IHk fragen, die beraten kostenlos
mit Schwätzer und Märchenerzähler kennst du dich ja anscheinend aus ......
aber wer einem Steuerberater das Umsatzsteuergesetz erklären will ....
die IHK macht Steuerberatung? wäre mir neu
Es gibt keine Umsatzsteuernummer.
Bitte prüf den Fall doch einfach mal dogmatisch durch.
Einen innergemeinschaftlichen Erwerb haben wir nicht (§ 6a für den Leistenden (dort innergemeinschaftliche Lieferung), §1a für den Leistungsempfänger).
Bleibt doch nur § 15 (1) Nr. 1. Der verweist auf § 14, also prüfe den durch und du weißt, ob die Vorsteuer abziehbar ist.
Umsatzsteuer ist von allen Steuerarten eine der logischen Steuern.
Nur weil irgendjemand auf einen Zettel 19% Mwst schreibt kann man noch lange nichts abziehen.
Da gebe ich dir recht. Es müssen schon alle Voraussetzungen des § 14 vorliegen, aber dann ist es auch egal, ob es auf einem Zettel steht oder mit Lippenstift auf der Unterhose. Wortlaut § 14 beachten.
Auf einer Rechnung aus England kann keine deutsche Umsatzsteuer stehen, dazu wäre dann auch eine deutsche Umsatzsteuernummer nötig, die hat und bekommt ein der engländisches Unternehmen in England nicht.
Hast du dem eine USST ID gegeben, kann er in der EU ohne englische Umsatzsteuer an Unternehmen verkaufen. Du kannst aber dann nichts ziehen, das er abziehen muss.
Anders er hat seinen Sitz in D. Die erkennt man an einer deutschen Geschäftsadresse und deutscher Umsatzsteuernummer.
Jedoch kannst du versuchen die englische Umsatzsteuer von England zurück zu bekommen.
Antwort auf die Frage: Nein
dazu wäre dann auch eine deutsche Umsatzsteuernummer nötig, die hat und bekommt ein der engländisches Unternehmen in England nicht
Aber in Deutschland!
immer wieder geil, wie Nichtwissen im Steuerrecht mit voller Überzeugung gegenüber Fachleuten verteidigt wird ....
wird Antwortgeberin nur nie verstehen, dass eine deutsche ID-Nummer nur in D vergeben wird .........
aber eine deutsche Steuernummer .....
ich bin raus, anscheinend bist du um einiges schlauer als die Steuerfachleute hier im Forum.
schon zur Steuerberaterprüfung angemeldet?
schaffst diese bei deinem Wissen ja mit Links, brauchst nicht mal lernen ....
kopf-tisch!
byhteway:
nachdem es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt, ist WEDER die USt-ID-Nummer NOCH eine Steuernummer erforderlich.
somit ist deine Antwort Käse hoch fünf, falscher kann eine Antwort nicht sein.
Ich würde nun die IHK fragen, statt einen ONlineformum anonymen Antworten zu vertrauen
ähm, du würdesgt also die IHK fragen. die IHK DARF keine Steuerberatung durchführen.
Deiner Meinung nach erzählt also Enno Müll
ja nicht zugeben, dass die eigene Antwort sch... war!
ganz abgesehen davon:
dein Link hat NICHTS mit der Frage zu tun.
denn hättest du die Frage gelesen (was ich bezweifle!), würdest du wissen, dass die Ware in D verschickt wurde.
wo du also eine Grenzüberschreitende Dienstleistung oder Lieferung siehst, weißt nur du!
aber glaub deinen Mist weiter, Fragesteller weiß hoffentlich, wessen Antwort er glauben kann (DEINE ist es def. nicht!)
tja, DIESE Aussage kommt IMMER, wenn jemand weiß, dass sie falsch liegt, es aber nicht zugeben will ......
warum gibst du eigentlich Antworten zur Steuer, wenn du davon NULL Ahnung hast?
führst du deine Herzoperation auch selber durch?
wow, ein Märchenerzähler!
- auf einer Rechnung aus England kann sehr wohl deutsche Umsatzsteuer stehen (wir betreuen einen Mandanten, der seinen Sitz in der tiefsten Oberpfalz hat aber in Österreich Rechnungen mit 20% Umsatzsteuer ausstellt)
- wenn eine deutsche ID-Nummer vergeben wäre, müßte Fragesteller eine Umsatzsteuervoranmeldung in D abgeben und einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären
- siehe Punkt 1, bei den Rechnungen nach Österreich steht die DEUTSCHE Adresse drauf
Der Verkäufer hat eine deutsche UmsatzsteuerID. Widerspricht sich der von ihnen genannte Punkt 2 aber nicht mit der Aussage von EnnoWarMal, dass eben KEIN innengemeinschaftlicher Erwerb vorliegt?
Schließlich wurde der Artikel auch von einem deutschen Lager versendet?
Die UStID ist in dem Fall unerheblich. Allerdings lässt sie vermuten, dass der Unternehmer in Deutschland steuerlich erfasst ist. Dann hat er auch eine Steuernummer.
lesen und verstehen: ich habe NIE geschrieben, dass es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt!
Antwortgeberin interpretiert hier Sachverhalte, die hirnrissig sind, da nicht gegeben
Ja, also auf der Rechnung stehen 19% ausgewiesene Mehrwertsteuer und ich bin Vorsteuerabzugberechtigt. Ich war mir nur unsicher wegen der ausländischen Adresse, die als Absender auf der Rechnung stehen und ob für diesen ausländischen Absender auf die Kleinbetragsrechnungs-Regeln gelten