Soweit ich weiß, wäre es dann die Steuerklasse I (wie für Ledige), aber wie viel Steuern Du dann tatsächlich zahlen mußt, kommt erst mit der Steuererklärung raus, denn hier spielen Deine Rente, die evtl. Witwenrente, sonstiges Einkommen (Zinsen, Betriebsrente usw) eine Rolle. Welche Beiträge Du zahlen mußt, kommt auf die Höhe des Verdienstes an, wenn du im Rahmen des 450-Euro-Jobs bleibst, wären keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, darüber leider schon, mit Ausnahme der RentenV und Alo-Versicherung.

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Mein Beileid Frau Klocke. Zur Info: Die Deutsche Post ist die Zahlstelle der Deutschen Rentenversicherung, Du bekommst aber sicher noch einen ausführlichen Witwenrentenbescheid. Die Witwenrente beträgt so um die 60 % der Rente des verstorbenen Versicherten, Einkommensgrenze liegt bei 740 Euro. Überprüfen können Sie den Bescheid, indem Sie die Versicherungszeiten kontrollieren (Arbeitszeiten, Krankheitszeiten usw.). Man kann auch zu einem Versicherungsältesten gehen oder zu einer Auskunftsstelle der Rentenversicherung, die schauen den Bescheid auch an und erklären was, wenn man Fragen hat.

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Soweit ich weiß, wurde die Besteuerung der Renten ab 2005 eingeführt, die Renten bis dahin werden mit 50 % versteuert, jedes Jahre späterer Rentenbeginn steigt der Steuersatz um 2 Jahre an. Hat er natürlich noch andere Einnahmen, kann der Satz insgesamt schon höher liegen.

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Der Versorgungsausgleich macht vor kleinen Renten leider nicht halt, es werden einfach die erworbenen Ansprüche (sei es Rente, Betriebsrente, private Rente) ausgeglichen. Nur bei kurzer Ehedauer bis zu 3 Jahren wird nach neuem Recht darauf verzichtet.

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Für diese doch spezielle Frage würde ich Dir mehr die Reisefrage empfehlen: www.reisefrage.net - die haben damit sicher Erfahrungen.

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Bis zum 18. Lebensjahr wird Halbwaisenrente ohne Einkommensanrechnung bezahlt, ab 18 J beträgt der (fiktive) Einkommensbetrag ca. 470 Euro monatlich. Wenn man drüber liegt, werden 40 % davon angerechnet und führen zur Kürzung bzw. bei höheren Verdiensten zur Nichtzahlung der Waisenrente.

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Ich hab gelesen, daß die Mehrwertsteuersätze reformiert werden soll, denn es ist verrückt, Windeln kosten den vollen MwSt-Satz und Tierfutter ist ermäßigt, da passen einige Dinge nicht mehr zusammen.

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Normalerweise ist Nebenjob ein Minijob bis zu 400 Euro, den der Arbeitgeber pauschal versteuert. Sollte es ein selbständiger Nebenjob sein, dann einfach kurzen Brief ans Finanzamt über Beginn des Jobs, Art des Jobs (kurz) und Angaben über voraussichtliches Einkommen, dann reagiert das Finanzamt schon.

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Der Arbeitgeber berücksichtigt beim Sozialausgleich nur die versicherungspflichtigen Einnahmen des Stammversicherten also Deines Ehemann, sein Nebenjob, Dein Nebenjob oder evtl. Minijobs der Kinder spielen (noch) keine Rolle. Find ich zwar nicht sehr gerecht, ab so ists gedacht.

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Bei Erbpacht können sich auch weniger zahlungskräftige Leute eine Immobilie oder Eigentumswohnung leisten, da sie das Grundstück soz. nicht mitkauen, es wird meist auf 99 Jahre verpachtet, kauft der Bauherr das Grundstück später nicht nach, fällt das Haus darauf an den Erbpachtgeber zurück. Meist ist notariell geregelt, daß der Käufer das Grundstück in einer gewissen Zeit nacherwerben kann. Der Erbpachtgeber erhält dafür den Erbbauzins, dies stellt dann eine regemäßige Einnahme dar und er hat das Grundstück noch in seinem Eigentum. Interessant hierbei, die Grundsteuer muß der Käufer zahlen, obwohl im das Grundstück eigentlich nicht richtig gehört.

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Wenn Ihr eh heiraten wollt, würde ich Dir raten es noch in 2010 zu tun, da Du dann die Steuerklasse III nehmen kannst, dann müßtest Du einiges an Lohnsteuern wieder herausbekommen, grade weil die Zukünftige kein Einkommen hat und noch studiert.

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Die Garage ist ja auch gemietet, und wenn das Schloß nicht mehr funktioniert, so ist das ein sehr kleiner Mietmangel, die Garage kann man ja trotzdem noch nutzen, aber es könnte Probleme mit der Auto-Versicherung geben, da man nicht mehr absperren kann. Eine Kürzung der Miete scheint mir aber etwas übertrieben, würde den Vermieter aber noch mal anschreiben und darau hinweisen, daß er bei Diebstahl des Autos in Haftung genommen werden wird. Vielleicht tut sich dann was.

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Ich denke, wenn die Lebensversicherung z. B. vom Ehemann ist, und er die Gattin als Bezugsberechtigte eingesetzt hat (widerruflich), dann kann er das sicher wieder ändern. Sollte es sogar ändern, sonst würde die Ex im Falle des Falles die Versicherungssumme kassieren.

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Bin jetzt kein großer Rechtsexperte, aber da die Tochter zum Zeitpunkt des Erlasses des Vollstreckungsbescheides minderjährig war, hätte er den Eltern - als gesetzliche Vertreter- zugestellt werden müssen. Zugestellt, das heißt, daß er mit Einschreiben hätte gesendet werden müssen. Wenn Du den Bescheid nicht bekommen hast, dann schreib auf jeden Fall an den Absender zurück, sie müßten Dir den Zugang des Bescheides nachweisen, hast Du ihn nicht, dann würde ich sagen, die Sache ist verjährt, hast Du ihn aber bekommen (und weißt es nur nicht mehr), dann solltest Du die Forderung schnell zahlen, nicht, daß noch andere Zwangsmittel eingesetzt werden.

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Es war sicher sehr unangenehm in einem ICE zu sitzen bei fast 40 Grade und ohne funktionierende Klimaanlage. Aber es ist/war nun mal ein heißer Sommer und da können Klimaanlagen schon mal ausfallen, da sich -meines Wissens- alle Fahrgäste wieder gut erholt haben, ist der Entschädigungsbetrag für mich ok. Keiner ist gestorben, sehen wir uns das Unglück in Pakistan an - und ordnen den Vorgang richtig ein, eine Panne, aber keine Riesen-Unglück.

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Mahnbescheid ist eine ernste Sache, lege daher sofort Widerspruch dagegen ein und erkläre, daß Du mit dem Vorgang nichts zu tun hast, schick den Einspruch lieber per "Einschreiben" ab, daß Du ihn nachweisen kannst.

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Würde mich nicht auf so eine Aufstellung verlassen, die gesetzliche Krankenkassen nennt, die 2011 keine Zusatzbeiträge verlangen, bis dahin ist es noch eine Weile hin, da kann sich noch viel ändern. Eine aktuelle Aufstellung einzelner Kassen habe ich für Dich gefunden, unter: http://wirtschaft.t-online.de/barmer-und-techniker-krankenkasse-auch-2011-ohne-zusatzbeitrag/id_42548394/index

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Den Antrag auf Abfindung der Witwenrente kannst Du formlos stellen, wichtig nur Versicherungsnummer angeben und die neue Heiratsurkunde (Abschrift) mitschicken, die Bearbeitung geht fix, da die Rentenversicherung ja die ganze Berechnung laufend für die Witwenrene machte, ich schätze, daß Du den Abindungsbetrag innerhalb 4 Wochen auf Deinem Konto hast.

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Ich würde nicht sagen, daß die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Minimalversicherung bietet, 99 % meiner Verwandten sind bei der AOK versichert und sie leben (die meisten jedenfalls) noch und nicht schlecht. Aber man kann sicher im Bereich Zahnversorgung an eine zusätzliche Absicherung denken, denn wenn jemand die Vorsorge nicht regelmäßig macht, muß er bei Zahnersatz ganz schön zuzahlen. Wenn Du wert auf Homöopathie legst, dann solltest Du auch zusätzlich vorsorgen, denn nur ein kleiner Teil der GKV hat dies im Leistungskatalog. Wenn Du zudem im Krankenhaus Wert auf ein Einzelzimmer und Chefarztbehandlung legst, dann solltest Du dafür auch eine Vorsorge treffen.

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