nein, da seh ich keine Chance - Dein Freund kann nur die normale Kündigung in Erwägung ziehen. Hierzu gabs auch schon in einem ähnlichen Fall ein Urteil (Gericht Hamm- bei Interesse such mal bei google danach)

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das hilft weiter, ggf. Mieterschutz: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

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Amtsgericht Düren, Urteil 8 C 724/88

gem.diesem Urteil Mietminderung denkbar...habs ergoogelt, weiß es nicht genauer

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ich denke die Angst vor Inflation macht noch sehr mißtrauisch bei der Geldanlage

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ich weiß auch genügend, die davon abraten, in ein Massivhaus zu investieren. Mängel gibts hier u. da. Und Vor-u. Nachteile gibts auch bei beiden Varianten. Du mußt Dich genau informieren und dann für Dich abwägen, was Sinn macht, wirklich die Entscheidung abnehmen wird Dir hier auch keiner können. Hierzu gibts viel zu viel unterschiedliche Meinungen, Erfahrungen- ich denke, das liegt auch daran, welche finanz. Mittel Du hast, welche Zukunftspläne mit dem Haus,usw.

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Ich bin dafür, das bisherige Desin zu behalten

der Mensch ist ein Gewohnheitstier-ich hätts gern so wie es ist...mir gefällt es hier, auch wenn weniger Farbe mitspielt

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Erstmal herzliches Beileid! Ich denke auch, ein Vormund muß her, der wird das regeln. Fragt beim Jugendamt/Vormundschaftsgericht nach. Alles Gute!

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VWL sind freiwillige Leistungen, wenns im Tarifvertrag steht, sieht s gut aus für den Mitarbeiter.Der geringste Betrag dürften 6.65 Euro sein (13 DEM früher). Teilzeit u. Azubi können ausgeschlossen sein, oder nur anteilig Vwl kriegen, ganz nach Tarifvereinbarung

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Haken gibts wohl nicht. Du kannst ja jedes Jahr aufs neue frei wählen, ob Du den Beitrag erhöhen willst oder nicht. Aber Vorsicht, wenn man zu oft in Folge der Erhöhung widerspricht, gibts kein Erhöhungsangebot mehr u. die in meinen Augen sinnvolle Beitragsanpassung an die Inflation ist dann nicht mehr möglich.

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