denke Du giltst dann als Alleinerz. bei deiner Krankenkasse u. hast Anspruch auf 20 Tg- der Vater nicht.
nein, da seh ich keine Chance - Dein Freund kann nur die normale Kündigung in Erwägung ziehen. Hierzu gabs auch schon in einem ähnlichen Fall ein Urteil (Gericht Hamm- bei Interesse such mal bei google danach)
das hilft weiter, ggf. Mieterschutz: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm
Amtsgericht Düren, Urteil 8 C 724/88
gem.diesem Urteil Mietminderung denkbar...habs ergoogelt, weiß es nicht genauer
ich denke die Angst vor Inflation macht noch sehr mißtrauisch bei der Geldanlage
ich weiß auch genügend, die davon abraten, in ein Massivhaus zu investieren. Mängel gibts hier u. da. Und Vor-u. Nachteile gibts auch bei beiden Varianten. Du mußt Dich genau informieren und dann für Dich abwägen, was Sinn macht, wirklich die Entscheidung abnehmen wird Dir hier auch keiner können. Hierzu gibts viel zu viel unterschiedliche Meinungen, Erfahrungen- ich denke, das liegt auch daran, welche finanz. Mittel Du hast, welche Zukunftspläne mit dem Haus,usw.
der Mensch ist ein Gewohnheitstier-ich hätts gern so wie es ist...mir gefällt es hier, auch wenn weniger Farbe mitspielt
es heißt InsolvenZ - dies am Rande erwähnt. Wende Dich an die Schuldenberatung vor Ort, die beraten Dich.
ja, das Finanzamt kann u. wird drauf bestehen bei dieser Kombi-da gibts wohl keine Ausnahmen
Erstmal herzliches Beileid! Ich denke auch, ein Vormund muß her, der wird das regeln. Fragt beim Jugendamt/Vormundschaftsgericht nach. Alles Gute!
versteh die Frage nicht, bitte etwas genauer fragen, welche Strafe meinst Du?
VWL sind freiwillige Leistungen, wenns im Tarifvertrag steht, sieht s gut aus für den Mitarbeiter.Der geringste Betrag dürften 6.65 Euro sein (13 DEM früher). Teilzeit u. Azubi können ausgeschlossen sein, oder nur anteilig Vwl kriegen, ganz nach Tarifvereinbarung
Hab das mal bei der diba so gemacht, klappte prima- Dauer insg. ca 1 Woche
Hab davon gehört, daß es in Spanien, Italien u. Irland ähnlich aussehen könnte. Aber hoffen wir mal das Beste!
Kann mich wfwbinder nur anschließen 5-10 % dürfens schon sein, wenn Du Deiner Arbeit ordentlich nachgehst.
Haken gibts wohl nicht. Du kannst ja jedes Jahr aufs neue frei wählen, ob Du den Beitrag erhöhen willst oder nicht. Aber Vorsicht, wenn man zu oft in Folge der Erhöhung widerspricht, gibts kein Erhöhungsangebot mehr u. die in meinen Augen sinnvolle Beitragsanpassung an die Inflation ist dann nicht mehr möglich.
Mein Kind ist behindert, diese Hilfen gibts- so heißt eine Broschüre vom BVKM. Erhältlich unter www.bvkm.de
schau mal hier: http://www.solarstromerzeugung.de/solarmodule-china.html
nur bei offizieller Warnung durch das auswärtige Amt -glaube ich.
vermutlich ist Dein Bruder dann über den Träger mit krankenversichert