Kindergeld nach Schulabbruch?
Hallo ich bin 17 und möchte ab nächstem September eine Ausbildung starten, also von meinem Gymnasium abgehen. Das nächste Halbjahr würde ich am liebsten bereits abgehen und dann unter der Woche einen Minijob suchen, um in dem halben Jahr vor der Ausbildung bereits Geld für einen Führerschein, Auto, Wohnung usw zu verdienen. Dabei könnte ich mich dann in diesem Halbjahr ganz auf Musik konzentrieren und mich intensiv mit dieser Leidenschaft beschäftigen.
Meine Eltern waren davon nicht begeistert mit dem Argument, dass es dann erstens kein Kindergeld mehr gibt und dann etwas 10.000 Euro verloren wären. Zweitens kommt sowas anscheinend nicht gut bei Arbeitgebern an.
Volljährig werde ich erst kurz nach Beginn der Ausbildung deshalb bin ich nicht sicher wie das mit dem Kindergeld dann aussähe. Und zu dem anderen Punkt wie seht ihr das so?
Wenn ihr euch da auskennt und ggf. irgendeine gute Quelle habt, die ich meinen Eltern dafür vorlegen könnte meldet euch bitte einfach.
LG
Dazu noch eine kleine Ergänzung: Egal wo ich eine Ausbildung mache habe ich danach eine Fachhochschulreife oder muss man sich darum selbständig kümmern, dass man diese macht und bekommt?
3 Antworten
Du bist erst 17 Jahre alt und damit gilt für Dich die Schulpflicht noch! Du kannst zwar einen Nebenjob ausführen, dagegen spricht nichts, es sei denn du kommst Deiner Schulpficht nicht nach. Egal was Deine Eltern davon halten, der Knackpunkt ist die Schulpflicht.
Du schreibst, daß Du erst 17 Jahre alt bist und damit bist Du einfach "Schulpflichtig". Zwar variieren je nach Bundesland, wann Du aus der "Schulpflicht" entlassen wirst, aber es ist unbedeutend ob Du freiwillig an dieser Schule bist.
dass es dann erstens kein Kindergeld mehr gibt und dann etwas 10.000 Euro verloren wären
"Unsinn" - bis zum vollendeten 18. Lebesjahr, wird das KG vorbehaltlos ausgezahlt. Danach spätestens wieder ab Ausbildungsbeginn.
Allerdings solltest Du Dir bewusst machen, dass Du in den meisten Bundesländern noch mindestens bis zum vollendeten 18. Lebesjahr schulpflichtig bist :
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Ja stimmt aber an sich bin ich nicht mehr schulpflichtig in meinem Bundesland. Das mit der Berufsschulpflicht müsste ich dann nochmal nachschauen wie das in meinem Fall dann wäre
da steht Infohotline und Formularlink... Deine Eltern müssen Unterlagen bzw Formulare einreichen, ansonsten wird das Kindergeld zeitnah eingestellt
Nein. Bis zur Volljährigkeit wird Kindergeld bedingungslos gezahlt.
Tatsächlich gilt für mich keine Schulpflicht ich bin in der 11. Klasse und somit seit etwa einem halben Jahr freiwillig an der Schule.