Droht die Kindergeldrückzahlung bei Abbruch meiner Ausbildung?
Hallo!
Ich ziehe momentan in Betracht mein Studium abzubrechen. Ich bin bereits fast 1 Jahr dabei und habe die ganze Zeit über Kindergeld und Bafög bekommen. Über Bafög habe ich mich bereits informiert, das muss ich nicht zurückzahlen. Bei dem Kindergeld finde ich allerdings nichts passendes.Meine Mutter sagt, man muss das gesamte Kindergeld zurückzahlen welches man in der Zeit bekommen hat, es sei denn man findet innerhalb eines gewissen Zeitraumes eine neue Ausbildung.Es wäre für mich nicht zwingend nötig weiterhin Kindergeld zu erhalten da ich einen Nebenjob habe.Könnt ihr mir eventuell helfen?
2 Antworten
Wenn Du über 18 Jahre alt bist und die Ausbildung abgebrochen hast, Dich also aktuell nicht in einer Lehre befindest, dann hast Du keinen Anspruch auf Kindergeld und die Zahlung wird eingestellt. Der Kindergeldstelle solltest Du auch melden, wie die Sachlage grade ist, sonst mußt Du später viel zurückzahlen. Wenn Du eine andere Ausbildung beginnst, kann Dir wieder Kindergeld (bzw Deinen Eltern) gezahlt werden. Meldest Du Dich sofort als arbeitsuchend, wird das Kindergeld weitergezahlt.
Die Familienkasse muss unverzüglich über den Abbruch des Studiums informiert werden, damit die Kindergeldzahlung eingestellt werden kann. Nur was nach der Beendigung des Studiums gezahlt wird, muss zurückgezahlt werden, sofern nicht innerhalb von drei Monaten eine Ausbildung begonnen wird.
......" So weit ich weiß bekommt man ab 18 nur noch Kindergeld wenn man zur schule geht oder eine Ausbildung / studium hat. "
.........oder sich arbeitsuchend meldet ! Solltest du dann umgehend tun !
Ich will nicht wissen ob ich es weiterhin bekomme, sondern ob ich es zurückzahlen muss!
Ich verstehe dich schon, nur, weshalb sollte man aber auf KG verzichten, wenn man weiterhin anspruchsberechtigt ist, bzw. sein sollte ?
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php?seite=2#p3
d) Kinder ohne Arbeitsplatz
Kinder unter 21 Jahre erhalten Kindergeld, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend (oder arbeitslos) gemeldet sind. Eine geringfügige Beschäftigung des Kindes steht dem Anspruch nicht entgegen.
.......Ist natürlich deine Entscheidung
danke für die antwort. Ob ich weiterhin Kindergeld bekomme ist mir momentan eigentlich nicht so wichtig, ich wollte nur wissen ob ich den betrag zurückzahlen muss :)