Gutachten ärztlicher dienst vom Arbeitsamt?

3 Antworten

Meine Idee wäre, parallel den Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen. Reichen Sie zu Ihrem Antrag auf Feststellung des GdB möglichst umfassend Belege ein, die Ihren Gesundheitszustand erhellen. Geben Sie die Sie behandelnden Ärzte an, von denen Sie sicher sind, dass sie Ihre Ansichten untermauern. Es ist möglich, dass Sie zur Untersuchung eingeladen werden, aber auch, dass der Amtsarzt nach Aktenlage entscheidet (je nachdem, wie gesichert seine Erkenntnisse sind, die er aus den eingereichten bzw. evtl. herbeigezogenen Dokumenten erlangt). Der sodann festgestellte GdB und das von dort erstellte Gutachten können Ihnen dienlich sein, Ihre Argumentation gegenüber dem Arbeitsamt zu untermauern.


tellerchen  27.11.2021, 10:55

nicht nur das...du kannst beim örtlichen Rathaus...Schwerbehindertenabteilung...deine Akte einsehen...sogar kopien davon bekommen...da sind viele berichte... ua vom Arbeitsamt... von den Ärzten...und diese Berichte sind Gold wert, weil du sie ansonsten nie zu sehen bekommst...weil von Amt zu Amt geschrieben...

tellerchen  27.11.2021, 11:38

Gleichstellungsantrag zu Schwerbehinderten...stellen!!!

Werde Mitglied beim VdK und lasse Dich gegen proportional geringen Mitgliedsbeitrag beraten :

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/5624/mitgliedschaft


Hoffmann72 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 21:11

Guter Rat aber wenn unter 1 Jahr mitglied bist erheben sie eine zusätzliche Gebühr von100 Euro 😒

wilees  26.11.2021, 21:14
@Hoffmann72

Dem gegenüber steht ein üblicher Jahresbeitrag von 72 Euro.

Gleichstellungsantrag für Schwerbehinderung versuchen zu stellen beim Rathaus..

... sei mir bitte nicht böse..aber mit den Einschränkungen....kann man wenig machen...wenn das alles ist...an vorliegenden Erkrankungen...

sehe da nix... von Verschleiss der Wirbelsäule...Diabetes...Herzinfarkt...Bluthochdruck... Schlafstörungen...Lebensmittelallergien... Mehlallergien...Depressionen...

entweder lässt du dich nochmals komplett untersuchen...dabei zählz bei einem Gutachten nur die letzten Jahre...wenn du länger nicht mehr beim Arzt warst... zählt das nicht mehr...weil zulange her...

auch wenn VDK was kostet... die haben eigene Anwälte... das musst du dabei beachten...bin schon seit Jahren im VDK...und für 100 Euronen... schreibt dir so mancher andere Anwalt nicht einmal einen Brief...

Du schreibst...der Gutachter kennt die genaue Berufslage eines Kochs nicht...muß er auch nicht...ich selbst als Laie kannn da nicht halbwegs schlimmes in deinem Post erkennen...was das rechtfertigen würde...


Hoffmann72 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 01:52

Das sind meine aktuellen Einschränkungen ( gesundheits Probleme).. Und laut Gutachten habe ich so viele Einschränkungen was alles in einem ( neuen) Job nicht sein sollte aber bin voll arbeitsfähig ( volle stundenzahl) und sie ist der Meinung das ich damit weiterhin einen Job als Koch ausüben könnte. Ich habe über 20 Jahre als Koch gearbeitet nur mit den Einschränkungen ( gesundheitlich) geht das nicht mehr