Fortzahlung Kindergeld
Nach dem Abitur soll ein reguläres Studium erst in einem Jahr aufgenommen werden das vorbereitend ein 3 Monatspraktikum und ein 6 monatiger Mappenkurse für die Aufnahmeprüfung erforderlich sind. Die Mappenkurse beginnen im Oktober , die Praktika wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres.
Frage: Unter welcher Voraussetzung werden Mappenkurs so anerkannt, dass das Kindergeld weitergezahlt wird (Mindeststundenzahl, Zertifizierung des Anbieters, etc.) . Oder ist es sinnvoller sich jetzt noch für einen Studienplatz in diesem Jahr zu bewerben oder bei der Agentur für Arbeit zu melden ?
1 Antwort
Prinzipiell würde ich mich erstmal arbeitslos melden. Wenn du dich beim Arbeitsamt gemeldet hast, hast du erstmal ein Anrecht auf Weiterzahlung bis du 21 Jahre bist. Es kann aber auch sein, dass diese Vorbereitungskurse plus Praktium als Teil des Studiums anerkannt werden und du dich deswegen gar nicht erst arbeitslos melden mußt. Am besten fragst du mal beim Arbeitsamt nach. Melden musst du dich da so oder so.