Finanzamt hat meine Steuerklasse von 2 auf 1 geändert?
hallo, wie jedes Jahr habe ich beim Finanzamt einen Antrag gestellt auf Lohnsteuerklasse 2, ein Kind. Letzte Woche auf der Lohnabrechnung stand plötzlich Steuerklasse 1 und ein Kind. Man teilte mir mit, dass meine 22 jährige Tochter (ich beziehe Kindergeld) , welche im 4. Semester studiert und in einer WG am Studienort wohnt, nun einen eigenen Hausstand hätte und daher die Steuerklasse 2 nicht mehr zutrifft. Meine Tochter ist am Studienort gemeldet - musste sich dort anmelden, da sie sonst 600 Euro Städtebeitrag gezahlt hätte. Seit 10 Tagen studiert sie nun 1 Semester in einer anderen Stadt und ich müsste sie eigentlich ummelden. Nun meine Frage: Soll ich sie wieder bei mir zu Hause anmelde, um wieder die St.-Klasse 2 zu bekommen. Denn jeder Städtebeitrag wäre weniger, als mein Verlust von 1 zu 2.
Danke
2 Antworten
Viel einfacher als einen Einspruch einzulegen und sich unnötig Arbeit zu machen ist einfach der, dass deine Tochter bei dir ihren Zweitwohnsitz anmeldet.
Quatsch wie so oft - es kommt darauf an, wo das Kind wohnt (und das ist doch wohl eindeutig aushäusig).
Wie hier schon tausendmal gesehen - Steuerrecht ist nicht gleich Melderecht.
Nun wirst Du bis zur Einkommensteuererklärung warten müssen, bis Du Deinen Freibetrag bekommst, denn Anspruch hast Du, egal, wo Deine Tochter gemeldet ist.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gemäß § 24b Absatz 1 Satz 1 EStG Steuerpflichtigen gewährt, die alleinstehend sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld zusteht.
Ausserdem, Melderecht ist nicht Steuerrecht.
Du kannst natürlich auch statt einer "Mitteilung" um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten und dann gegen die nicht Gewährung der Steuerklasse 2 Einspruch einlegen.
Vielen Dank.
Habe ich denn eine Chance bei einem Einspruch ?
unnötige Arbeit, Herr Binder. Einfach Zweitwohnsitz zu Hause anmelden reicht völlig.