Finanzamt hat meine Steuerklasse von 2 auf 1 geändert?

2 Antworten

Viel einfacher als einen Einspruch einzulegen und sich unnötig Arbeit zu machen ist einfach der, dass deine Tochter bei dir ihren Zweitwohnsitz anmeldet.


correct  14.02.2018, 22:31

Quatsch wie so oft - es kommt darauf an, wo das Kind wohnt (und das ist doch wohl eindeutig aushäusig).

Wie hier schon tausendmal gesehen - Steuerrecht ist nicht gleich Melderecht.

Nun wirst Du bis zur Einkommensteuererklärung warten müssen, bis Du Deinen Freibetrag bekommst, denn Anspruch hast Du, egal, wo Deine Tochter gemeldet ist.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gemäß § 24b Absatz 1 Satz 1 EStG Steuerpflichtigen gewährt, die alleinstehend sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld zusteht.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-10-23-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ausserdem, Melderecht ist nicht Steuerrecht.

Du kannst natürlich auch statt einer "Mitteilung" um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten und dann gegen die nicht Gewährung der Steuerklasse 2 Einspruch einlegen.


Petz1900  14.02.2018, 19:38

unnötige Arbeit, Herr Binder. Einfach Zweitwohnsitz zu Hause anmelden reicht völlig.

Carmen13 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 19:13

Vielen Dank.

Habe ich denn eine Chance bei einem Einspruch ?

correct  14.02.2018, 19:28
@Carmen13

Wohl kaum - die Tochter gehört nicht zu Deinem Haushalt.