Herausgabe Kfz trotz Auslieferungssperre?
Hallo zusammen,
ich habe ein Neufahrzeug gekauft, bezahlt und es wurde schon vom Händler auf meinen Namen zugelassen und die Nummernschilder montiert. Brief und Fahrzeugschein habe ich auch. Am Morgen der Übergabe hat der Hersteller dem Händler die Auslieferung des Kfz untersagt, weil es einen Mangel (an der Rücksitzbank) geben würde. Ich will das Fahrzeug trotzdem haben. Kann ich vom Händler die Herausgabe meines (!!) Autos verlangen?
2 Antworten
Wenn der Mangel an der Rücksitzbank die Sicherheit eines der zugelassenen 4/5 Insassen gefährdet, muss der Mangel erst behoben werden. Das Fahrzeug ist so quasi nicht verkehrssicher
Die Reparatur sollte doch aber nicht allzu lange dauern?
Ich würde außerdem mit dem Händler sprechen, dass er Dir ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen soll.
Es wurde NICHTS beschlagnahmt, nun lasse mal die Kirche im Dorf!
Wenn ein Fahrzeughersteller ein Fahrzeug ausliefert, mit dem Wissen, dass ein technischer Fehler vorliegt, macht sich dieser schadensersatzpflichtig, wenn was passiert.
Es ist dann sein gutes Recht, die Auslieferung zu stoppen, was NULL, aber wirklich NULL mit einer Beschlagnahme zu tun hat.
Nicht, wenn dieser Mangel sicherheitsrelevant ist.
OK, aber wer hat - rein theoretisch - das Recht, mein Eigentum zu beschlagnahmen? Wenn ich im Laden einen Fön kaufe und ihn an der Kasse bezahlt habe, darf mir den auch keiner mehr wegnehmen, man kann mich wohl auf einen plötzlich erkannten Sicherheitsmangel hinweisen. Mehr nicht.
Danke für Deine Antwort, aber ich bin der Ansicht, dass nur ein Gericht (oder die Polizei bei Gefahr im Verzug) mein Auto als mein Eigentum beschlagnahmen kann. Es hat bis heute auch keine Rückrufaktion für bereits ausgelieferte I3 gegeben. Wie schlimm kann der Sicherheitsmangel also sein=?. Außerdem würde ich bis zur Reparatur auf die Mitnahme von mehr als 1 Person verzichten.
Mit dem Händler habe ich darüber gesprochen und der wird sich wahrscheinlich kulant zeigen. Heute ist ein weiteres Gespräch.