Ist sowas überhaupt zulässig?

2 Antworten

Wenn es in einem Vertrag feste Zahlungstermine gibt, dann muss man weder erinnern noch mahnen.

Und ja, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, ist eine Rechnungsstellung jederzeit zulässig.

Vielleicht solltest Du mal einen Anwalt konsultieren, damit Du gegen diesen angeblichen Vertrag vorgehst.

Du hast doch mehr als ausreichend geantwortet (ich hätte einfach nur geschrieben, dass ganz offensichtlich eine Verwechslung vorliegt und sie den falschen Andreas211 angeschrieben haben).

Ich würde da jetzt gar nichts mehr machen, außer die Korrespondenz aufzubewahren, vorausgesetzt, Dein Antwortschreiben wurde nachweislich ("gerichtsfest") zugestellt. Nur falls ein Mahnbescheid kommen sollte, musst Du fristgerecht widersprechen.