Wird die Witwenrente gekürzt durch Einnahmen aus Immobilienverkauf?

2 Antworten

Hallo,

hier hast du wohl etwas missverstanden !

Meine Recherche ergab:

Wenn die Witwenrente nach neuem Recht(2002) gezahlt wird, so ist auch Vermögenseinkommen anzurechen, dazu zählen auch private Veräußerungsgeschäfte z.B. aus Immobilien (§ 18 a Absatz 4 Nr. 3 SGB IV).

1. Als Einkommen gilt der Gewinn aus dem Verkauf, nicht der Verkaufserlös selbst

2. Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn die Spekualtionsfrist von 10 Jahren nicht eingehalten wurde oder das Haus im Jahr der Veräußerung und den beiden Jahren zuvor nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Irgendwas kann da nicht stimmen. Eine Verrechnung der Witwenrente mit Vermögen findet nicht statt.