Darf das Jugendamt die Halbwaisenrente komplett einziehen und auch das Einkommen der Pflegekinder zB. wenn sie Zeitung austragen?
Die leibliche Mutter meiner beiden Pflegekinder ist verstorben vor 11 Jahren. Zum Vater ist kaum Kontakt. Seit dem Tod der Mutter zieht das Jugendamt zur Deckung ihrer Kosten die komplette Halbwaisenrente ein. Nicht nur das das Pflegegeld , ohne meine Zustimmung, um1/3 gekürzt wurde, ziehen sie dem Großen das Ausbildungsgeld und das Geld vom Zeitung austragen ein. Er hat keine Chance für die erste Wohnung, den Führerschein oder ein Auto zu sparen. Ich bezweifle, das dies rechtens ist. Lohnt der Weg zum Sozialgericht?
2 Antworten
Hallo,
https://www.test.de/Waisenrente-Halbwaisenrente-fuer-junge-Hinterbliebene-5283414-0/
Auszug:
" Der Gesetzgeber hat die Berechnung für Waisen und Halbwaisen vereinfacht. Ihr Einkommen bleibt unberücksichtigt. Selbst wenn sie zum Beispiel in der Ausbildung Geld verdienen oder neben dem Studium jobben, müssen sie seit 2015 nicht mehr mit einer Kürzung rechnen.
Es kann aber sein, dass Leistungen aus anderen Quellen dafür niedriger ausfallen. So wird zum Beispiel das Bafög reduziert, wenn die Waisenrente 130 Euro (2018) übersteigt."
Eine Rechtsberatung, auch hinsichtlich der Frage zur Rechtmäßigkeit betr. Kürzung des Pflegegeldes, wäre primär anzuraten.
Das klingt nicht sehr fair für die Kinder. Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen!