Kein Geld zur Beantragung des Erbscheins!
Ich wurde vor zwei Tagen von einem Nachlasspfleger benachrichtigt, das ich Alleinerbe des elterlichen Vermögens bin. Er übersandte mir alle Papiere zur Beantragung des Erbscheins.In meinem Falle ist es aber so, das die Kosten für den Erbschein sich auf ungefähr 400 Euro belaufen, die ich aber nicht habe. Was kann oder was soll ich tun, um den Erbschein doch zu beantragen?
4 Antworten
Wenn Du was geerbt hast, ist doch wohl Geld da. Laß Dir vom Nachlaßpfleger einen Vorschuß geben.
Das ist richtig, der Nachlasspfleger erwähnte eine Summe von 69 000 Euro an der keine Forderungen oder Schulden hängen. Also besteht die Möglichkeit, das der Nachlasspfleger mir einen Vorschuss einräumt? Das wäre natürlich die Lösung des Problems, kann, beziehungsweise, darf der das?
Gehe zum Gericht, lege die Unterlagen vor.
Dann kannst Du Verfahrenkostenhilfe beantragen und aus dem Erbe zurückzahlen.
Sofern du tatsächlich so mittellos bist, um die etwa 132 EUR für einen Erbschein nicht aubringen zu können, kannst du einen Antrag auf Verfahrenskosten n. § 76 FamFG beim Rechtspfleger des Nachglassgerichts mit detailierten persönlichen und finanziellen Verhältnisse unter Beifügung von nachweisenden Belegen stellen.
Oder bei der Bank, die die Salden der Konten kennt, einen (Dispo-)Kredit beanspruchen.
Oder einfach jemanden gegen Pfand aus Nachlass um das Geld anpumpen.
G imager761
für die 132 Euro sehr viel Geld ist. Ich bin Hartz 4 -Empfänger
Und damit nicht zwangsläufig mittellos, etwa durch Schonvermögen, dass bei Antragstellung mindestens so penibel geprüft wird wie kurzfristig verpfändbarer Besitz.
Und einen Erbschein kann man auch beim örtlichen Notar beantragen und mglw. eine Zahlungsziel nach Erbantritt vereinbaren.
G imager761
Brokus:
Der reine Nachlass dürfte sich bei etwa 50 000 - 65 000 € bewegen.Nimm bei deiner Bank einen Kredit über 400 € für ca. 2 Monate auf und zahle ihn nach Erteilung des Erbscheins aus der Erbmasse zurück.
Es klingt für viele nicht nachvollziehbar, aber es gibt Menschen, für die 132 Euro sehr viel Geld ist. Ich bin Hartz 4 -Empfänger und das Gericht, bei dem ich den Erbschein beantragen muss, ist 240 km entfernt, somit noch Fahrtkosten auf mich zu kommen. Ich werde wohl einen Antrag auf Verfahrenskosten stellen, andere Möglichkeiten sehe ich da nicht. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir auf meine Frage antworteten!