Soweit ganz ok. Gebrauchtagen mit kurzer Laufzeit finanzieren. Diie Sparraten sind gut und erhöht das Eigenkapital. Die Immopreise sollten tendenziell noch etwas fallen.

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Da keine Zinsen anfallen nein. Würde jedoch einen Schuldschein von ihm verlangen. Google einfach Schuldscheindarlehen . Schuldscheinmuster.

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Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:

Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.

Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.

Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.

Meine Frage aber jetzt:

Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.

Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?

Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.

Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.

Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.

Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.

Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.

Euch alles Gute, und danke schon mal!

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Wenn es kein Vergleich gibt geht es in die Insolvenz und danach muss die Restschuldbefreiung beantragt werden und gut ist.

Auf eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren haben Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich keinen Anspruch.

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Was betreiben sie denn für Geldwäsche ? Geldwäschefesetze kann man mittlerweile auch als Kriminalsierung bezeichen ? Sie beiliegender Zeitungsartikel.

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Bitcoin fällt unter private Veräußerungsgeschäft, das bedeutet Spekulationsfrist 12 Monate. Also nach 12 Monaten und 1 Tag ist der Gewinn steuerfrei.

Wenn du nachkaufst und dieser teil auch 12 Monate hälst ist der Gewinn auch steuerfrei. (FIFO) First in First out !

https://incamas.blogspot.com/2019/09/steuertip-verauerungsgeschafte-mit.html

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Für die Bank sind deine perönlichen Sicherheiten wichtig ung sonst erstmal nichts. Welche Sicherheiten hast du ?

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In der gesamten EU gibt es eine Bargeldverordnung, diese gilt auch für gleichgestellte Zahlungsmittel. Silber gehört auch dazu !

https://incamas.blogspot.com/2021/08/eu-barmittelverordnung-gultig-ab-62021.html

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Das wird teuer und zwar für dich. So geht ein Magnverfahren.

https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/verfahrensablauf/

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Der Gerichtsvollzieher könnte dein Konto sogar online abrufen und schauen was drauf ist und sofort alles pfänden, ja der darf das !

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Wenn häufiger Pfändungen kommen neigen die Banken zur Kontokündigung. Auf jeden Fall solltest du das Gespräch suchen, vermutlich ist der Dispo gestrichen und wird in absehbarer Zeit nicht mehr gewährt werden.

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Auch die Anfrage wird bei der Schufa gespeichert. Viele Anfragen bedeuten viele Ablehnungen. Auch die Wohngegend kann sich negativ auswirken !

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Dagegen klagen und das kostet Geld !

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Natürlich, der Insolvenzverwalter wird sich bei dir melden ....

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Wenn keiner danach fragt würde ich auf ein Gewerbe verzichten. Die Tokenisierung von einer regulären Firma mit Erfahrung durchführen lassen und den Verkauf gegen Stablecoins anbieten ....... Also alles ausserhalb des Bankensektors abwickeln.

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Insolvenz komplett oder überhaupt nicht ! Mit der Insolvenzeröffnung nimmt der Insolvenzverwalter das pfändbare Schuldnervermögen - die sogenannte Insolvenzmasse - in Beschlag, um diese zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Auf diese Art werden die Schulden zumindest teilweise getilgt.

https://incamas.blogspot.com/2020/05/droht-hartz4-mit-vermogensverzehr.html

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Vor nicht allzu langer Zeit, am 26.06.2017, wurde die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bis zu diesem Datum konnten Sie in Deutschland Gold oder andere Edelmetalle bis zu einem Gegenwert von 14.999 Euro gegen Bargeld anonym erwerben. Seither gilt die neue Grenze von 9.999,99 Euro. Zum 10.01.2020 wird diese Freigrenze für Edelmetalle nochmals um 80% abgesenkt auf dann nur noch 1.999,99 Euro. Natürlich gilt auch hier das Argument Terrorfinanzierung, Geldwäsche usw.. https://incamas.blogspot.com/2019/12/gold-2000-euro-anonymitatsgrenze-losung.html

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ja er hat sich strafbar gemacht.

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