Teilzeitjob aber Vater bezieht Hartz 4 / Bürgergeld, wie viel darf ich behalten?

2 Antworten

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

1044 Euro brutto wären bei Abrechnung via Gleitzonenrechner 900,79 Euro netto.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft

Herausfallen von Kindern aus der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

Der § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, dass Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Das ist der Fall, wenn das Einkommen ihren Bedarf übersteigt.

Demnach kannst Du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und mit Deinem Vater in einer Hausgemeinschaft analog einer Wohngemeinschaft zusammenleben und musst Dich folgend nur noch prozentual an den Kosten der Unterkunft beteiligen.

Bedeutet Du musst wirtschaftlich getrennt von ihm leben..... Jeder kauft für sich lleine ein, getrennter Kühlschrankinhalt , getrennt kochen usw.

Desweiteren musst Du Deinem Vater anteilig Kosten der Haushaltsenergie, Internetflat usw. ersetzen.

Zudem musst Du Dich beim Rundfunkbeitragsservice anmelden und anschließend den monatlichen Beitrag in Höhe von 18,36 Euro übernehem.

1044 Brutto sind um die 830 Netto, Ich kenn den Grenzwert nicht genau und und dein Alter währe auch wichtig bei dem man aus der BG fällt, daher hier mehrere Möglichkeiten.

Du bleibst in der BG von deinem Geld sind 100 € nicht anrechenbar der Rest wird zu 80% angerechnet. d.h. Ihr bekommt 580 € weniger ALG2

oder Du fällst aus der BG raus, dein Geld wird nicht angerechnet. Deinem Vater wird allerdings dein Anspruch an Bürgergeld sowie dein Anteil an der Warmmiete vom Geld abgezogen, er bekommt nur noch seinen Mietanteil plus Bürgergeld für sich.

oder Ihr bildet eine WG, jeder muss selber einen Antrag stellen und bekommt sein Geld plus seinen Mietanteil, ich könnte mir vorstellen, das dir bei 830 noch eine Aufstockung zu steht.


pablo108 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 15:36

Vielen dank Berlina für die Antwort und deine Zeit.

Ich wollte dir sagen dass ich 18 bin und Schülerin bin (wirtschaftsabitur)

Weisst du dann sogar genauer wie es sein wird?

lg

berlina76  27.01.2023, 15:41
@pablo108

Dann wird es ersteres sein, da dein Vater und auch deine Mutter noch Unterhaltspflichtig sind. Zudem müsstest du Prüfen lassen ob dir nicht noch Bafög zusteht. Allerdings könnte mit Bafög und Einkommen und Unterhalt deiner Mutter die Grenze erreicht sein und dann greift die zweite Variante, das du aus der BG raus fällst und deine Eigene BG im selben Haushalt bist.

Das Dritte greift für dich nicht, dazu müsstest du entweder ü25 sein oder eine abgschlossene Ausbildung haben, so dass deine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind.