Sorr,y diese Frage gehört nicht in dieses Forum, wollte die Frage bei gutefrage.net stellen.
Du bist nach wie vor verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Es reicht aber, wenn du die Erklärung mit deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 abgibst. Das Schreiben gilt nur für Umsatzsteuervoranmeldungen. Dieses Schreiben hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.
Die Nähmaschine hat 400 Euro gekostet, also kannst du sie noch dieses Jahr voll absetzen. Für deinen Stoffeinkauf würde ich einen Eigenbeleg schreiben. Dadurch wird vermutlich für dieses Jahr ein Verlust entstehen. Das Finanzamt wird dann ganz schnell mit dem Argument Liebhaberei kommen und dir deinen Verlust nicht anerkennen wollen. Musst du selber wissen, ob du dich nicht lieber als Liebhaberei einstufen lässt.:)
Bevor ich eine Spende gebe frage ich immer ob der Sammler einen Quittungsblock dabei hat. Manchmal haben sie einen manchmal nicht. Habe auch schon welche nachgereicht bekommen. Meistens wenn die Spenden höher waren. Ohne Beleg geht beim Finanzamt nichts.
Immer wieder gibt es Menschen die sich nicht bewußt sind, dass wenn sie beim Notar sind, einen Vertrag unterschreiben der bindend ist. Ihr habt ein Haus geschenkt bekommen. Weil das so ist bekommt der Bruder deines Mannes 12.000 € von Euch. Ist doch in Ordnung so. Wieso sollte das sittenwidrig sein. Die Zahlung aufschieben? Da müsst ihr mit dem Brunder reden. Vielleicht läßt er ja mit sich reden. Der Notar hat keinerlei Verpflichtung zu prüfen ob dein Mann das Geld hat. Gefragt hat er ihn sicher und er hat ja gesagt und den Vetrag unterschrieben.
Das deine Mutter dem Finanzamt nicht gemeldet hat, dass sie die Landwirtschaft nicht mehr betreibt, hatte wohl den Grund das sie die Entnahme aus der Entnahme aus dem Betriebsvermögen auch nicht versteuern wollte. Ich kenne landwirtschaftliche Betriebe, die seit 20 Jahre verpachtet sind und immer noch alles im Betriebsvermögen ist. Du hast das Unternehmen geerbt, also bist du auch für die Versteuerung zuständig. Ich würde die Grundstücke aus dem Betriebsvermögen heraus verkaufen. Dann müsstest du nicht alles versteuern, weil du den Buchwert abziehen kannst. Auf diesem Gebiet bin ich aber nicht so gut informiert. Vielleicht kann dir noch jemand anders aus dem Forum hier weiterhelfen.