Sorr,y diese Frage gehört nicht in dieses Forum, wollte die Frage bei gutefrage.net stellen.

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Die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufes gehören zu den Anschaffungskosten. Sie sind bei der Berechnung der Abschreibung zu berücksichtigen. Die Notarkosten für den Darlehensvertrag gehören zu den Zinsen.

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Der Übungsleiterpauschbetrag für das Jahr beträgt 2.400 Euro. Also nur 2.400 Euro im Jahr vereinbaren. Vom Chorleiter bestätigen lassen, dass er nicht noch woanders als Übungsleiter verdient und du brauchst keine Abgaben zahlen und ihn anmelden.

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Könnte es sein das du dort auf 400 Euro Basis gearbeitet hast? Dann wurden keine Rentenversicherungsbeiträge für dich einbezahlt. Ganz einfach. Das war bis einschliesslich 2012 so. Ab 2013 hat sich das jetzt geändert, Vorher war einen Berücksichtigung als Rentenversicherungszeit nur auf Antrag möglich.

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Irgendwie verstehe ich nicht warum es einen Lohnerhöhung gegeben hat. 50 Euro das sind 12,5 %. Hast du da nicht etwas falsch verstanden. Arbeiten die Kollegen jetzt mehr Stunden? Außerdem was hat einen oder keine kaufmännische Ausbildung mit einer Servicekraft für Warenverräumung zu tun.

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Bitte sprich deinen Steuerberater darauf an. Hier ist sicher jemanden aus der Kanzlei ein Fehler unterlaufen. Für Umsatzsteuermeldung dürfte in deinem Fall nichts auf der Rechnung stehen.

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Die einzige Größe, die hier wichtig ist, ist die Größe deiner bezahlten Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Ist die über 0, also hast du was bezahlt, dann lohnt es sich.

Außnahme: Solltest du einen Vetrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen haben, dann musst du einen Einkommensteuererklärung abgeben um die Sparzulage zu bekommen. Auch wenn du keinen Lohnsteuer bezahlt hast.

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Die Ehrenamtspauschale, seit 2013 sind 720 Euro pro Jahr möglich, muss nicht versteuert werden.

Es kommt aber auf deine Tätigkeit an und für welche Institution du diese "Nachbarschaftshilfe" durchführst.

Lies mal hier:http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ehrenamtsfreibetrag.htm

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Du möchtest also Erwerbsminderungsrente beantragen. Der Aussicht auf Erfolg ist nicht von der Höhe der Prozente bei der Schwerbehinderung abhängig. Hier spielen viele andere Faktoren eine Rolle. Kenne Leute mit 100% Schwerbehinderung, die bekommen keinen Rente. Also nicht täuschen lassen.

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In unserer Kanzlei kommen die Mandanten aus ganz Deutschland. Heutzutage mit den modernen Kommunikationsmöglichkeiten sollte das kein Problem mehr sein. Natürlich schaut der Berater auch einmal im Jahr bei der Firma vorbei, wenn es notwendig ist. Bochum - Hamburg ist keine große Entfernung.

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Wenn du arbeitslos warst im letzten Jahr, dann bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung für 2012 abzugeben. Tust du es nicht, mahnt dich das Finanzamt automatisch. Lade dir doch unter www.elster.de das Programm herunter und fang mit dem Jahr 2009 an. Das kannst du in 2013 auch noch abgeben. Gib dort deinen Daten ein. Das Programm sagt dir ob du etwas zurück bekommst oder nicht.

Mit 2009 würde ich deshalb anfangen, weil du dann deine Daten immer auf das nächste Jahr übernehmen kannst. Spart einen Menge Arbeit.

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Sollten deine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu hoch sein, dann kannst du die zuviel bezahlte Einkommenssteuer nur durch die Abgabe deiner Einkommensteuererklärung für 2012 zurück bekommen. Bei uns wird Ende November eines laufenden Jahres immer die Einkommenssituation geprüft und gegebenenfalls eine Herabsetzung der Vorauszahlung beantragt. Bekanntlich ist die 4. Vorauszahlung ja am 10. Dezember eines Jahres fällig.

Sollte deine geschätzter Gewinn 2013 auch niedriger sein, so bist du für die 1. Vorauszahlung 2013 auch schon zu spät dran. Termin war heute. Prüfe dann wenigstens ob du die 2. Vorauszahlung herabsetzen lassen solltest. Termin 10.6.2013. Formloser Herabsetzungsantrag mit Angabe der Gründe genügt.

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Der Bundestag hat am 01.02.2013 den Gesetzentwurf beschlossen (Inhalt: Übungsleiterpauschale wird von 2.100 € auf 2.400 € jährlich angehoben, Ehrenamtspauschale wird von 500 € auf 720 € erhöht, Einnahmen unterliegen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht). Das Gesetz “SOLL” ab Jahresanfang 2013 gelten, der Bundesrat muss dem Ganzen jedoch noch zustimmen. Das soll dann wohl im März 2013 geschehen. Nach dieser Zustimmung kann das Gesetz in Kraft treten.

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Schwarzarbeit Kann ich meiner lebensgefährtin die als GF arbeitet unentgeltlich Helfen?

Guten Abend... Meine Lebensgefährtin (w35 Jahre) und ich (m42Jahre) leben gemeinsam im schuldenfreien Haus und betreiben noch PV-Anlagen.. Jetzt bin ich seit 1-jahr EU-Rentner aufgrund einer Krankheit.. Meine Lebensgefährtin ist Geschäftsführung einer direkt neben unserem Haus liegenden GmbH mit einer VZ-Kraft sowie einer TZ-Kraft+3 geringfügig Beschäftigten auf 450.-Euro. Dort unterstütze ich Sie unendgeltlich und übernehme auch stundenweise oder auch tageweise Ihren Dienst so das Sie auch mehr Zeit für unsere Kinder hat. Dem Inhaber der GmbH zu dem wir ein freundschaftliches Verhältnis pflegen ist dies nur recht so da er etwa 250-km entfernt lebt und darum meine Lebensgefährtin als Geschäftsführung eingestellt hat. Ich beziehe jetzt EU-Rente und lebe von der EU-Rente und den Einspeisevergütungen des Netzversorgers. Kann ich unendgeltlich doch sicher meine Frau/-Lebensgefährtin unterstützen die einen Festgehalt als Geschäftsführung erhält. Im Moment beträgt mein monatlicher Einsatz bzw. Unterstützung in dem Betrieb bzw. meiner Lebensgefährtin ca 15-35-St./monatl. Meine Anfrage wegen einer Kontrolle durch den Zoll- Schwarzarbeit wobei die Beamten nichts zu beanstanden hatten und die Dienstpläne nur kurz durch gesehen wurden... Wenn ich währrend der Kontrolle im Geschäft gewesen wäre hätte ich da Schwierigkeiten bekommen können? Kann ich denn meine Freundin denn unterstützen ohne Angst haben zu müssen. Es bereitet mir auch Freude denn jetzt als sog. EU Rentner fühlt man sich doch etwas nutzlos, darum dankbar um jede Aufgabe. Vielen Dank für Ihre/-Eure Auskunft - Martin E.

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Zum Thema Schwarzarbeit kann ich nichts sagen. Aber du schreibst, dass du von der EU-Rente und den Einnahmen aus den PV-Anlagen lebst. Dir ist bekannt, dass die Einnahmen aus den PV-Anlagen bei deiner EU-Rente angerechnet werden? Solltest du also im Monat mehr als 450 Euro aus den PV-Anlagen zu versteuern haben, dann wird deine Rente gekürzt. Solltest du dich bei dem Betrieb, bei dem deine Freundin GF ist, anstellen lassen, werden deine Einkünften mit den PV-Anlagen Einkünften addiert.

Du schreibst auch, du übernimmst Stunden- oder Tageweise den Dienst deiner Frau. Dir ist schon klar, dass die Rente entzogen wird, wenn es dir möglich ist über 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Also Vorsicht mit solchen Aussagen.

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Du bist nach wie vor verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Es reicht aber, wenn du die Erklärung mit deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 abgibst. Das Schreiben gilt nur für Umsatzsteuervoranmeldungen. Dieses Schreiben hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

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Überleg mal. Der Kollege hat Kosten. Nicht nur für Sprit. Anschaffung der PKWs, Versicherung, Steuer, Reperaturen, Reifen, etc. Bei einer Fahrstrecke von 60 km pro Tag und 30 Cent pro gefahrenen km sind das 18 Euro. Er verlangt 7 Euro. Warum also nicht. Höre jetzt schon viele schreien 30 Cent sind zuviel. Rechne es doch mal durch.

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Zuerst kannst du deinem Organisten km-Geld bezahlten. Also 0,30 Euro pro gefahrenen km. Ab 2013 ist der Übungsleiterpauschbetrag auf 2.400 Euro erhöht worden. Ist dieser Pauschbetrag bei deinem Organisten schon ausgeschöpft. Wenn nicht, er kann auch von zwei Pfarreien Geld bekommen. Darf eben nur nicht die 2.400 übersteigen.

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Dein zweiter Nebenjob muss mit Steuerklasse 6 versteuert werden. Der Arbeitgeber deiner Hauptbeschäftigung sollte zustimmen. Hat er bei der ersten Nebenbeschäftigung auch schon zugestimmt?

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