1 Wohnsitz anmelden auf Pachtgrundstück?
Hallo,
Wir haben ein Ferienhaus auf einen Pachtgrundstück mit 5 Jahres Pacht.
Lt.Verpächter ist kein 1 Wohnsitz Anmeldung erlaubt , im Vertrag mit Paragraph 6 vermerkt.
Postialisch darf man Post bekommen.
Lt.Meldeamt ist es kein problem sich an zu melden.
Andere Freizeitparks dürfen sich anmelden, nicht alle.
Frage warum hat der Pächter was dagegen?
Frage: Wir könnten uns anmelden , aber wenn der Verpächter es erfährt kann er uns Fristlos kündigen Lt.Paragraph 6 ?
Und müssen wir dann das Feriendomizil abreissen oder dürfen wir verkaufen?
Grunderwerbssteuer mussten wir zahlen , Brandschutzverordnung eingehalten.
Wäre supi Fachliche Auskunft zu bekommen.
Danke im voraus
Gruss
Lt.
2 Antworten
Sehr wahrscheinlich schreibt der Bebauungsplan vor, dass dort nur ein Freizeitgelände ist, das nicht zum dauerhaften Bewohnen genehmigt ist. Im Übrigen solltet ihr euch auf Auskünfte von Mitarbeitern im Einwohnermeldeamt nicht verlassen. Rechtsverbindlich ist nur euer Pachtvertrag und der Bebauungsplan. Mit der Post ist es nur deshalb kein Problem, weil man einen Postnachsendeauftrag an nahezu jede beliebige Adresse erteilen kann.
Und müssen wir dann das Feriendomizil abreissen oder dürfen wir verkaufen?
Wieso meint ihr ein gepachtetes Domizil abreißen oder verkaufen zu dürfen ?
Es geht darum wenn man sich gegen den Pachtvertrag stellt also ihn brechen würde laut Vertrag
Ob der Verpächter tatsächlich kündigt , und ob man dann Schwierigkeiten bekommt sein Mobilheim noch zu verkaufen dürfen..Er könnte auch sagen abreissen..Dann hätte man kündigung und sein Mobilheim versenkt
Wenn ihr das Grundstück "blank" gepachtet habt, MÜSST ihr das Mobilheim abreißen! Wer sollte das dann noch kaufen wollen, wenn das dazu passende Pachtgrundstück nicht verfügbar ist? Warum habt ihr diese tiefgreifenden Überlegungen nicht vor Errichtung des Mobilheimes angestellt?
Ihr habt aber durch eure Unterschrift den Bedingungen des Pachtvertrages zugestimmt. Da ist es müßig, nachträglich Dinge zu hinterfragen, die nicht zu ändern sind. Vielleicht war das Wohnrecht vorher illegal ausgeübt worden und die Eigentümer wollen den gleichen Fehler nicht nochmal machen.
Die älteren hier auf dem Platz haben alle noch 1 Wohnsitz angemeldet.
Vor 25 Jahren war das wohl kein Problem.
365 Tage darf man den Platz nutzen.
Meines Wissens könnte nur die Bezirksregierung Bauamt was dagegen haben.
Es macht noch keinen Sinn für uns warum der Verpächter es nicht mehr möchte