Kann man mehr als Ausbildungsgehalt verdienen?
Hallo,
kann ich noch einen Minijob (maximal 520€ im Monat) neben meiner Ausbildung haben, wenn meine Brutto Ausbildungsvergütung unter dem Grundfreibetrag liegt? Wird überhaupt etwas versteuert oder fällt was noch an? (außer die SV). Ich weiß es nicht ob der Minijob dann in dem Grundfreibetrag einberechnet wird oder nicht weil er steuerfrei ist.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Ein Minijob wird durh den Arbeitgeber pauschal versteeurt, das sollte man auch fest vereinbaren.
Die 2 % Pauschalsteuer darf der Arbeitgeber dem Minijobber allerdingsabziehen, was aber nahezu nie passiert.
Alle anderen Abgaben (über 30 %) trägt der Arbeitgeber zusätzlich zur Vergütung des Minijobbers
Ein echter Minijob taucht in deiner Steuer gar nicht auf und ist daher neutral. Normalerweise übernimmt der AG den Steuerabzug pauschal, von der Rentenangabe kannst du dich beim Minijob befreien lassen. Allerdings solltest du deinem Ausbildungsbetrieb deine Nebentätigkeit mitteilen. Auch darf deine Hauptarbeit nicht darunter leiden.
Wenn im Ausbildungsvertrag nichts anderes geregelt ist, MUSS die Nebentätigkeit sogar mitgeteilt werden:
https://www.aubi-plus.de/blog/nebenjob-in-der-ausbildung-das-musst-du-beachten-3764/