Kann ich von mir bezahlte Behandlungskosten meiner Freundin und ihres Kindes steuerlich geltend machen? Die wohnen bei mir und zahlen keine Miete u Nebenkosten?
Meine Freundin hat 2 Kinder und bekommt Unterhaltsvorschuß. Der Vater ist von der Bildfläche verschwunden und zahlt nix. Sie hat ihre Ausbildung abgebrochen und ist Hausfrau. Meine Freundin lebt mit Ihren 2 Kindern bei mir und ich zahle Miete und Nebenkosten für uns alle. Kann ich alle diese Kosten als Unterhalt steuerlich absetzen? Ich bezahle sogar die Behandlungskosten ihres Kindes jeden Monat 200 Euro. Sind diese Kosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Leistungen oder Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar? Kann mir jemand bitte helfen ?
1 Antwort
Du kannst für Deine Freundin eine Ermäßigung gem. § 33 a EStG in Höhe von 9.744,- Euro (Betrag wie Grundfreibetrag in der Einkommensteuer) plus der Krankenversicherung abziehen.
Für die Kinder nichts, da Deine Freundin Anspruch auf Kindergeld für die Kinder hat.
Nein, kein Augen verdrehen, denn man muss schon etwas suchen.
Es kommt in die Anlage "Unterhalt." Alles sehr bürokratisch.
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Eine Bitte habe ich noch: Wo trage ich die - von mir bezahlten Behandlungskosten ca. 2000 Euro im Jahr für das Kind meiner Freundin.
Probiere es bei den aussergewöhnlichen Belastungen. Aber vermutlich fällt es wegen der zumutbaren Belastung herunter.
Nee. 33a hat keine zumutbare Belastung. Die gibt es nur bei 33.
ES geht nicht um 33 a für die Freundin, sondern um die Krankheitskosten für das Kind. Für das Kind kann er kein 33 a bekommen, weil für das Kind ein Kindergeldanspruch durch die Mutter besteht.
Aber er hat die 2.000,- Kosten für die Heilbehandlung.
Wfwbinder hat geschrieben....
Für die Kinder nichts, da Deine Freundin Anspruch auf Kindergeld für die Kinder hat.
Schlussfolgerung - wo trage ich das ein? GAR NICHT
Bitte jetzt nicht die Augen verdrehen...ich bin der totale Anfänger in Sache Steuer. :) wie und wo genau trage ich die Ermäßigung in Höhe von 9408 Euro für das Jahr 2020 ein? In die Anlage U oder außergewöhnliche Belastung ...wo und welche Zeile ? .. Ihr seid alle super.
1000 Dank an alle.
LG Goldfisch 2020