Kann ich von mir bezahlte Behandlungskosten meiner Freundin und ihres Kindes steuerlich geltend machen? Die wohnen bei mir und zahlen keine Miete u Nebenkosten?

1 Antwort

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Du kannst für Deine Freundin eine Ermäßigung gem. § 33 a EStG in Höhe von 9.744,- Euro (Betrag wie Grundfreibetrag in der Einkommensteuer) plus der Krankenversicherung abziehen.

Für die Kinder nichts, da Deine Freundin Anspruch auf Kindergeld für die Kinder hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Goldfisch2020 
Beitragsersteller
 31.03.2021, 00:14

Bitte jetzt nicht die Augen verdrehen...ich bin der totale Anfänger in Sache Steuer. :) wie und wo genau trage ich die Ermäßigung in Höhe von 9408 Euro für das Jahr 2020 ein? In die Anlage U oder außergewöhnliche Belastung ...wo und welche Zeile ? .. Ihr seid alle super.

1000 Dank an alle.

LG Goldfisch 2020

wfwbinder  31.03.2021, 06:45
@Goldfisch2020

Nein, kein Augen verdrehen, denn man muss schon etwas suchen.

Es kommt in die Anlage "Unterhalt." Alles sehr bürokratisch.

Goldfisch2020 
Beitragsersteller
 29.03.2021, 22:14

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Eine Bitte habe ich noch: Wo trage ich die - von mir bezahlten Behandlungskosten ca. 2000 Euro im Jahr für das Kind meiner Freundin.

wfwbinder  30.03.2021, 06:50
@Goldfisch2020

Probiere es bei den aussergewöhnlichen Belastungen. Aber vermutlich fällt es wegen der zumutbaren Belastung herunter.

wfwbinder  30.03.2021, 08:49
@EnnoDerDritte

ES geht nicht um 33 a für die Freundin, sondern um die Krankheitskosten für das Kind. Für das Kind kann er kein 33 a bekommen, weil für das Kind ein Kindergeldanspruch durch die Mutter besteht.

Aber er hat die 2.000,- Kosten für die Heilbehandlung.

Tina34  30.03.2021, 13:00
@Goldfisch2020

Wfwbinder hat geschrieben....

Für die Kinder nichts, da Deine Freundin Anspruch auf Kindergeld für die Kinder hat.

Schlussfolgerung - wo trage ich das ein? GAR NICHT