Es ist so wie immer: Unten kommt nur etwas Gescheites heraus, wenn man oben etwas reinsteckt. Erwartet man sich von der "Bewertung" einen ungefähren Wertkorridor und will dies wissen für eine standardisierte Immobilie, dann kann so eine 08-15-Bewertung wahrscheinlich ganz o.k. sein. Will man eine Bewertung im Sinne dessen, was diese Vokabel assoziiert, muss man schon bereit sein, Geld statt Trinkgeld in die Hand zu nehmen, denn qualifizierte Arbeit bekommt man nun einmal nicht umsonst, schon mal gar nicht bei immoscout :-) Will man eine individuelle konkrete Bewertung, ist immoscout24 völlig unbrauchbar. ( Apropos Grundstückswert dazu nehmen: Nimmt man bei einem Grundstück den Bodenrichtwert und multipliziert das mit der Grundstücksgröße, ist dieses Ergebnis ebenfalls zu 99 % unbrauchbar...)

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Natürlich sind die Ihr Geld wert - für den Internet - Anbieter sogar ganz bestimmt. Wenn ich über Geldanlage und Altersvorsorge nachdenke, kauf ich mir einfach eine Ausgabe focus - money. Wenn ich mich krank fühle, lese ich bei wikipedia nach - ist billiger als Arzt. Ach übrigens: Was soll denn bewertet werden, ein Tiefgaragenstellplatz in einer Eigentumswohnanlage in München Solln in der xy - Straße oder ein mit Wohnhaus bebautes Grundstück im § 35 BauGB - Gebiet oder ein Grundstück mit Schreinerei, das zu bewerten ist wegen steuerlicher Behandlung aufgrund Geschäftsaufgabe unter Berücksichtigung von Überbau und Wegerente sowie Nießbrauch, gebaut auf Erbpachtgrundstück mit 55 Jahren Restlaufzeit, oder...oder...oder... rofl

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In vielen modernen Privathaftpflichtversicherungen ist das mitversichert, in der Haus- und Grundbesitzer - Haftpflicht wohl eher seltener, also zuerst nachschauen. Ggf. gibt es auch eine Größe, die vorgegeben ist, z.B. Öltank bis 7.000 l Fassungsvermögen o.ä.. Wenn man es nicht auf die Schnelle ergoogeln kann, halt mal den Makler anrufen und fragen...

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Um auf Deine vorherige Frage zurück zu kommen: In Ballungsgebieten mit 5 % Mietrendite zu rechnen, läuft wohl nicht. Was heißt vor Steuer und ohne Finanzierungskosten ? Es gibt den Rohertrag, hiervon Kosten für Verwaltung, Mietausfallrisiko, Instandhaltungskosten und nicht umlagefähige Betriebskosten, das sind die Bewirtschaftungskosten, runterrechnen, dann hast Du den Reinertrag. Was meinst Du nun ? Rohertrag in Relation zum Kaufpreis ? Rechne mal lieber mit 3 %.

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Man nehme ein Blatt Papier, einen spitzen Bleistift, einen Taschenrechner, überlege ein wenig, wie sich wohl die Strompreise die nächsten Jahre entwickeln könnten, dazu das Angebot, wieviel für wieviel KWp auszugeben ist, ob cash oder finanziert, wieviel man damit an Eigenstrom einspart und wieviel man zu welchem Preis verkauft - der Rest ist dann banal...

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" Für sie ist klar: es muss ein Ballungsraum sein wie M, HH, FFM oder auch B." Das ist doch schon mal eine klare Ansage, nämlich eine ihrer strategischen Grundeinschätzungen. Dann so vorgehen, wie Privatier beschrieben. Überhitzung ist relativ, in München dauert die "Überhitzungsphase" bereits ewig an, so haben wir bereits vor 20 Jahren gesprochen...:-) Entscheidend ist, dass auch in München eine ganze Reihe von Immobilien grottig schlecht sind und viele ETW kein Entwicklungspotential haben, sondern lediglich gemäßigt im Rahmen des Mitzieheffekts an Wert zugewinnen. Eine ETW im 3. Stock direkt an einer stark frequentierten Ausfallstraße, ohne Innenhof, Balkon oder sonstiges, mit innenliegendem Bad und ohne Aufzug wird auch nach einigen Jahren nicht mehr sexy sein als heute - auch in Stuttgart, Berlin, Frankfurt oder Köln und Düsseldorf. Dass diese "Strategie" durchaus überlegenswert sein kann, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt eine ganze Fülle von Möglichkeiten, mit sehr viel billigeren Immobilien und kleineren Immobilienstandorten prozentual eine wesentlich bessere Performance hinzulegen. Ich selbst bin bei Immobilienanlagen nach der Preissteigerung der letzten beiden Jahre längst aus den vermeintlich so ertragreichen Großstädten raus, nur der Spruch " Lage, Lage, nichts als Lage..." gilt wirklich überall...

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Zunächst wäre einmal zu klären, ob die Pflicht zu Schönheitsreparaturen überhaupt rechtsgültig auf Euch übertragen wurde, zweifellos geschuldet ist da mal von Hause aus ohne eine entsprechend rechtsgültige Vereinbarung gar nichts. Dann wäre zu klären, was denn in den 15 Jahren gemacht worden ist. Ist überhaupt nie renoviert worden ? Wenn, Schönheitsreparaturpflicht geschuldet vorausgesetzt, dies in den üblichen Abständen von Euch gemacht worden ist, muß nicht zum Auszug (!) außerplanmäßig erneut renoviert werden, es sei denn, es sei rechtsfähig vereinbart. Dies alles gilt unabhängig davon, wie bei Einzug der exakte Zustand war.

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Kommt darauf an: Hat er in seinem Job eine Anstellung gesucht und gefunden, kein Kindergeld mehr. Hat er die Ausbildung als zwingende Voraussetzung zum Besuch der BOS absolviert und sich somit nur die (alternativlose) Berechtigung zum Erreichen des Fachabiturs und anschließendem Studium geschaffen, gibt´s weiter Kindergeldanspruch.

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Bei Kapital gibt es den Inflationsausgleich, bei Immobilien indirekt, nämlich durch den Ansatz des jeweiligen Wertermittlungsstichtages bei der Verkehrswertermittlung zur Eheschließung und zur Scheidung. Bei der ( quasi "taggenauen" ) Wertermittlung ist der Inflationsfaktor sozusagen in der Wertermittlung enthalten ( stimmt so nicht, aber so erklärt es sich am einfachsten..)

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Der Zugewinn errechnet sich aus den Verkehrswerten mit den Wertermittlungsstichtagen Eheschließung und Trennung, Marktwert und Verkehrswert sind das Gleiche. ( Zu den Stichtagen wird natürlich der jeweilige Saldo der ggf. vorhandenen Darlehen gegengerechnet, falls Du das mit den "tatsächlichen Kosten" meinen solltest, denn hieraus - Wertzuwachs nach Belastung - errechnet sich ja auch der Vermögenszuwachs, der während der Zugewinngemeinschaft entstanden und auszugleichen ist. )

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Verstehe weder Fragen noch Antworten, Babypause von 36. bis 42. Lebensjahr ? Was hat das jetzt damit zu tun, dass man die Vorversicherungszeit nicht zusammen bekommt ? Nach meiner Rechnung sind 90% von 20,5 Jahren so etwa 18,5 Jahre, also wahrlich genügend Zeit als Mutter bis zur Rente für die Vorversicherungszeit, oder habe ich hier was verpennt ? Kann man mich mal bitte schlau machen, sorry und danke

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Die Frage ist merkwürdig - macht eine Versicherung Sinn, wenn ich mir Vollkasko nicht leisten kann...? Was heißt hier komplett ? Erst mal Hirn einschalten, was für den Fall einer BU als wirklich zwingend notwendiger Bedarf anzusehen ist, sich hinein denken, danach den entspr. wirklichen Bedarf angehen - nicht das, was ein Anbieter als Lücke ansieht. Wenn man sich dann eine BU - Versicherung angeblich nicht leisten kann, wie wichtig muss dann demzufolge in ganz besonderem Maße eben eine solche Absicherung wohl sein...? Also sollte man vielleicht auch die anderen Ausgaben erst einmal kritisch hinterfragen. Natürlich gibt es eventuell Alternativen - dazu ist aber eine solide Beratung nötig, die Du vor dieser Frage holen solltest.. Es gibt z.B. eine ganze Reihe von Berufen, bei denen ich eher eine Grundfähigkeiten-Absicherung oder eine Dread Desease machen würde - bin aber kein Versicherungsberater. Einen solchen, oder einen Makler, sollte man aber erst einmal an eine solche Frage ranlassen.

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Zu beweisen, dass er Schimmel in der Wohnung hat, ist relativ banal. Ein paar Fotos, eine Abklatschprobe ( Petrischale zum Schimmelnachweis -mit entsprechendem Nährboden- einfach bestellen, siehe Internet ) und fertig. Was allerdings etwas ganz anderes ist und wofür man einen Fachmann braucht, ist das Feststellen der Ursache. Stichwort: bauseits oder Nutzerverhalten. Und hier ist es durchaus ratsam einen Fachmann zu Rate zu ziehen... Jeder glaubt nämlich hierzu etwas zu wissen.... wohlgemerkt: glaubt... Und wenn es gerichtsanhängig wird, geht´s eh nicht mehr ohne !

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Mein Spieleinsatz pro Monat liegt unter 50,--Euro

Wenn ich absolut nicht einschlafen kann und/oder den Kopf zu voll habe, weil ich nicht abschalten kann, verhilft der Gedanke " was würdest Du jetzt tun, wenn..." sehr schnell zu angenehmen Einschlafen. Macht aber weder Sinn noch Spaß, wenn es schon an der Voraussetzung mangels Mitspielen scheitert, also muss man hin und wieder mitspielen, soviel kostet halt der Pillenersatz... Wer bei den Gewinnchancen ernsthaft an einen großen Gewinn denkt, der sollte das Haus auch nicht ohne tragbaren Blitzableiter verlassen...

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Entsprechend Deiner Frage ( ... bei Bankenkollaps...) gehört viel Glaube dazu, der ( sicherlich korrekten ) Antwort von Niklaus absolut zu vertrauen - bleibt Einem halt nichts anderes übrig. Beinahe wäre dies ja gerade bereits bei einer Pipifax - Situation schon konterkariert werden. Jetzt lass die Situation eskalieren und nicht den gigantischen Wirtschaftsraum a la ..., sondern eine systemrelevante Großbank, oder mehrere zusammenbrechen, dann kannst Du den Einlagensicherungsfonds in die Tonne treten...

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Dem Namen nach ist wohl an Italien gedacht. Die HypoVereinsbank gehört zur Unicredit, demzufolge keine Gebühren bei Geldautomaten der Unicredit in Italien. Die DKB wirbt damit, weltweit keine Gebühren am Automaten, aber nur bei Abhebung mit Visa - Karte, nicht mit EC - Karte. EC - Karte kostet ( m.E. ) i.d.R. immer im Ausland.

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Schenkung Immobilie mit Nießbrauch Mutter und anschließendem Wohnrecht Schwester

Die Mutter hat eine Immobilie mit einer selbst bewohnten Wohnung und 2 kleine Ferienwohnungen an der Nordsee. Ihr Sohn hat 2 Kinder, die Tochter ist kinderlos und mit einem Man, der 2 Kinder aus erster Ehe hat verheiratet.

Nun will die Mutter verhindern, dass einen Teil des Hauses womöglich die Stiefkinder ihrer Tochter erben, falls diese nach der Erbschaft des halben Hauses aber vor ihrem Mann stirbt. Sondern am Ende sollen es die beiden leiblichen Enkelkinder bekommen.

Dazu gibt es nun folgende Idee. Die Mutter überschreibt zu Lebzeiten das Haus dem Sohn und bekommt einen lebenslangen Niessbrauch für das gesamte Haus eingetragen. Die Tochter soll nach ihrem Tod ein lebenslanges Wohnrecht für die untere Wohnung erhalten. Wer welche Kosten trägt soll zusätzlich vertraglich geregelt sein.

Worauf muss man da achten? Kann man das so machen? Kann man Niessbrauch und Wohnrecht so mit Reihenfolge schon jetzt ins Grundbuch eintragen? Was für Kosten fallen bei Schenkung und Eintragung an? Was kann es für Probleme geben einem Haus das einem gehört aber andere Nutzen dürfen?

Meine Sorge ist, dass am Ende alle (Mutter und Schwester) Spaß mit dieser Regelung haben aber der Besitzer der Dumme und Zahlemann für alles ist. Wenn z.B. Mutter/Schwester im Haus wohnt und die Heizung oder Dach gemacht werden muss erscheint es mir nicht gerecht, dass der Besitzer solche Kosten alleine trägt, da er ja auch auf Jahrzehnte hinaus (Mutter ist erst 70 und Schwester ist gleich alt) wahrscheinlich nichts von der Immobilie haben wird.

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Der Nießbraucher trägt die Unterhaltungskosten, Instandsetzung und Modernisierung, somit ist der Eigentümer nicht der Dumme. Ggf. ist aber auch eine Teilung möglich, das würde die Angelegenheit vereinfachen. Außerdem erben die Kinder des Mannes der Tochter nicht von der Tochter, solange sie nicht adoptiert wurden. Stiefkinder sind keine leiblichen Kinder des Verstorbenen. Sie sind deswegen auch keine gesetzlichen Erben. Sie bleiben gesetzliche Erben ihrer leiblichen Eltern. Also will Muttern wohl eher nicht, dass der Schwiegersohn erbt, oder ? Dann kann sie ja diese Wohnung direkt dem Sohn zukommen lassen bei Nießbrauch der Tochter an der Wohnung, meinetwegen noch Wart und Pflege dazu. Die eigengenutzte Wohnung an Sohn, Mutter Nießbraucherin, die dritte Wohnung ist dann Ausgleichsmasse für Pflichtteilsansprüche, ganz schön hingefriemelt, dat Janze...

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