Wenn ich absolut nicht einschlafen kann und/oder den Kopf zu voll habe, weil ich nicht abschalten kann, verhilft der Gedanke " was würdest Du jetzt tun, wenn..." sehr schnell zu angenehmen Einschlafen. Macht aber weder Sinn noch Spaß, wenn es schon an der Voraussetzung mangels Mitspielen scheitert, also muss man hin und wieder mitspielen, soviel kostet halt der Pillenersatz... Wer bei den Gewinnchancen ernsthaft an einen großen Gewinn denkt, der sollte das Haus auch nicht ohne tragbaren Blitzableiter verlassen...
Schon die Allianz hat seit Jahrzehnten mit ihrer Unfall - Prämien - Rückgewähr - Versicherung fleißig Geld eingesammelt und mit dieser Mogelpackung gleichzeitig ihre zu hohen Risikoprämien gekonnt verschleiert. Bei diesem Vertrag läuft das nicht wirklich anders, eine kapitalgebundene Unfallversicherung, also die Kombination von Sparen und Risiko absichern, ist so gut wie immer ein saugutes Geschäft - für die Versicherung. Bei der Unfall ist sowieso nur Invaliditätsschutz wichtig, und das ist sehr preiswert zu haben. So gehören Tagegelder raus aus den Vertrag, denn es macht keinen Sinn, bei Unfallschäden Entschädigung haben zu müssen, bei Krankheitsschäden aber nicht, die ganzen Tagegeldeinschlüsse kosten daher an der falschen Stelle Geld.
Man benötigt mehr Info dazu. Der MV ist das Eine, das Protokoll bei Einzug das Andere. Wenn das Treppenhaus bereits bei Einzug so ausgesehen hat, wird das wohl dokumentiert worden sein, entweder im Protokoll oder ggf. mit (datierten) Aufnahmen - dann seid Ihr aus dem Schneider. Ansonsten ist das nicht so einfach, lieber also ab zwecks Klärung des Sachverhaltes zum Anwalt oder Mieterverein, nicht um zu klagen, sondern um Bescheid zu wissen, ob die Renovierungsklausel so haltbar ist. Es würde mir auch stinken, wenn ich nach dieser recht kurzen Mietzeit für Mängel meiner Vormieter oder des Vermieters ( fehlende Renovierung von renovierungsbedürftigen Wohnraum - Treppenhaus eines EFH ist kein Nutzraum ) herangezogen werden würde.
Wie wfwbinder sagt, erst einmal prüfen, ob überhaupt Gewinne anfallen, denn dann sind ja nicht nur die Zinsen, sondern auch ICI (Grundsteuer), ENEL(Strom) und weitere kommunale Gebühren gegen zu rechnen. In Italien ist das nur zu versteuern ( besser ausgedrückt, es interessiert die Italiener nur.. ), wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist, als reines Ferienhaus, das hin und wieder einmal vermietet wird, entweder gar nicht aus o.a. Gründen oder es interessiert schlicht niemand...
Bei der Internet - Recherche googeln nach MaBV ( Zahlung entsprechend der Makler- und Bauträger-Verordnung ), von der vertraglich natürlich abgewichen werden darf. Häufig sind die Angaben hierzu ziemlich einseitig, je nach Sichtweise des Betrachters. So wird gerne empfohlen, die letzte Rate einzubehalten, da ist aber Ärger vorprogrammiert. Korrekt: Mit Bürgschaft die Zahlungen abzusichern, mit denen der Bauunternehmer in Vorleistung geht, sowie Zahlung der letzten Rate gegen Erhalt einer Bürgschaft des Unternehmens ( Gewährleistungsbürgschaft ) bzw. eines Kautionsversicherungsscheines.
Ist es denn wirklich zu viel? Vielleicht wurde ja nur aufgrund des Guthabens rückwirkend auch die hieraus zu hoch zwischenzeitlich berechneten Abschlagszahlungen verrechnet und mit vergütet ?