Antwort
Ganz so sehe ich das nicht - wenn jemand die Wohnung bezieht und in einem Zustand übergibt, der die weiter Vermietung erschwert oder fast unmöglich macht, weil die Bude eine einzige, stinkende, gelbe Raucherkammer ist, dann wird der Vermieter durch aus Rechte geltend machen können. Ich kann das nicht belegen, entspricht aber meinem Rechtsverständnis, weil es sich um wissentliche Nachlässigkeit handelt. Diverse Schäden muss ja der Vermieter oder dessen entsprechende Versicherung übernehmen, dass würde ich in diesem Fall ähnlich gelagert sehen.... wäre interessant, ob es da schon einen solchen Fall gibt.