Steuerklasse nach Tod des Ehegatten?
Meine Oma bekommt nach dem Tod ihres Ehemannes, der bereits Rentner war, nicht nur Witwenrente aus der Dt. Rentenversicherung, sondern auch vom ehemaligen Arbeitgeber meines Opas. Dieser Arbeitgeber möchte nun wissen, ob meine Oma als Haupt- oder Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 beim Finanzamt gemeldet werden soll. Ist die Frage nicht überflüssig, da meine Oma schon lange nicht mehr erwerbstätig ist? Lt. Internet werden Witwer nach dem Tod des Ehegatten automatisch in die Steuerklasse 3 eingruppiert.
2 Antworten
da meine Oma schon lange nicht mehr erwerbstätig ist?
Und das soll der ehemalige AG vom Opa aus dem Kaffeesatz lesen? Außerdem könnte Oma ja selbst eine Betriebsrente haben.
Das war doch eine sachliche Anfrage des Arbeitgebers und eine sachliche Antwort von wassonst.
Es kann doch wirklich sein, dass die Oma früher Beamtin war oder eine Betriebsrente bezieht. In den Fällen zählen die Einnahmen quasi wie Arbeitslohn.
Das will der AG doch nur wissen, denn auch diese Betriebs-Witwenrente wird wie Arbeitslohn behandelt. Auch wenn niemand mehr arbeitet.
Danke Ihnen. Mir war das mit dem Kaffeesatz gerade etwas zu derb. Bin zugegebenermaßen aktuell aber auch empfindlich, weil mir dieses ganze Geraffel mit Ämtern und sonstigen Verträgen dermaßen an den Nerven zerrt, ich kann es gar nicht beschreiben. Opa tot, Oma im Heim. Ich bin traurig und einfach nur platt.
Kurz gefasst:
Wenn Oma sonst keine Betriebsrente erhält ist der ehemalige Arbeitgeber von Opa jetzt der Hauptarbeitgeber von Oma.
Und genau das muss ihm mitgeteilt werden.
Vielen Dank für die nette Antwort. Nicht. Mir schießen grad echt die Tränen in die Augen. Als hätte ich nicht schon genug Geraffel mit dem ganzen Gedöns.