Kann ich die Benzinkosten als Werkstudent absetzen?

1 Antwort

Angesichts der bisher ausbleibenden hilfreichen Antworten schreibe ich nun.

M.E. gibt es eine erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind als Entfernungspauschale anzugeben (einfache Entfernung, also nur der Hinweg).

Ich schätze, dass der Betrieb, der das Gehalt ja schliesslich auch bezahlt, die erste Tätigkeitsstätte ist.

Die Fahrten zur Uni wären dann als Reisekosten, also mit Hin- und Rückweg anzusetzen.

Diese Daten (und nicht die Benzinkosten) gibst Du in der Anlage N ein. Also die Anzahl der Tage der Fahrten zur erstenTätigkeitsstätte und die km zur zweiten unter Reisekosten.

Besser wäre natürlich, wenn die Fahrten zum Betrieb überwiegen.


Andri123  29.02.2020, 20:50

Ach sorry, ich war jetzt von dualem Studium ausgegangen.

EnnoWarMal  01.03.2020, 07:59
@Andri123

Äh.... ich auch. Und ich kann nichts Falsches in deiner Antwort erkennen.