Zählen die nachtzuschläge als Werkstudent zu dem jahresfreibetrag dazu?
Guten Tag, ich bin seit diesem Semester immatrikuliert und wollte nun in meinem Job den ich vorher auf 450€ Basis gemacht habe auf 20 stunden die woche aufstocken, also als Werkstudent arbeiten.
Ich arbeite nachts in einem Altersheim und bekomme daher auch nachtzuschläge und bin deshalb auch schon vorher öfter über die 450€ gekommen, obwohl ich nur 30-40 Stunden im monat gearbeitet habe, aber soweit ich weiß war das nicht wichtig, weil die nacht-/ feiertagszuschläge ja sowieso steuerfrei sind.
Ich gehe davon aus, dass ich mit den zuschlägen am Ende des Jahres bei 20 stunden in der Woche über den steuerfreibetrag kommen könnte und frage mich nun ob es dann ein Problem ist.
Gerne kann man mir insgesamt gerne erklären, welche Versicherungen ich dann zahlen muss oder auf was ich achten muss.
Vielen lieben Dank schon mal.
3 Antworten
Die bis dato als Minijob abgerechneten Einkünfte spielen für Deine Steuererklärung keine Rolle mehr. Hinzu kommt, dass das seit Semesterbeginn erzielte Einkommen + das restliche Jahreseinkommen wohl kaum das steuertechnische Existenzminimum von derzeit 9168 Euro übersteigen würden.
Welchen Steuerfreibetrag meinst Du?
Also doch nicht so wichtig.