Grundschuld anpassen lassen?

3 Antworten

Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Zunächst ist es so, dass alle diese Varianten an zweiter Rangstelle stehen. Das kann u.a. Einfluss auf die Konditionen, abhängig vom sog. "Beleihungsauslauf", für einen neuen Kredites haben. Variante 1 und 2 gilt analog für die "Vollstreckbare Ausfertigung".

Variante 1

Beantrage bei der Bank, für welche die Grundschuld eingetragen ist, eine Teillöschung. Dann wird die Grundschuldhöhe auf den aktuell noch offenen Kreditbetrag herabgesetzt. Die neue Bank lässt dann für den neuen Kredit eine neue Grundschuld eintragen. Notarkosten und Grundbuchkosten fallen hier für die Teillöschung und die Neueintragung an.

Variante 2

Nimm bei der neuen Bank ein Darlehen auf und lass die alte Bank von der bestehenden Grundschuld den nicht mehr erforderlichen Teil an die neue Bank abtreten.

  • 2 a

Das muss grundsätzlich in notarieller Form mit Vollzug im Grundbuch erfolgen, wobei dann natürlich Notar- und Grundbuchksoten anfallen

  • 2 b

Manche Banken regeln das aber untereinander in sog. "privatschriftlicher Form", bei der die alte Bank den offenen Grundschuldteil für die neue Bank treuhänderisch verwaltet und deshalb kein Vollzug im Grundbuch erfolgen muss. Damit vermeidest Du Notar- und Grundbuchkosten.

Variante 3

Du bleibst für den neuen Kredit bei der alten Bank, denn die kann die bestehende Grundschuld einfach weiterverwenden ("neuvalutieren"). Damit vermeidest Du Notar- und Grundbuchksoten.


user2358  07.04.2018, 17:02

Auf Veriante 1 hast Du immer Anspruch!! Stichwort gegenüber der Bank ist "Übersicherung".

Tina85 
Beitragsersteller
 07.04.2018, 15:36

Variante 2 sollte es ja sein aber die C Bank weigert sich es so anzunehmen und sagt sie machen es nur wenn alles gelöscht wird und die andere Bank sich komplett wieder neu einträgt

user2358  07.04.2018, 17:00
@Tina85

Dann lies nach was ich bei Deiner anderen Frage geschrieben habe

Tina:

Die bestehende Grundschuld ist zu teilen. Den rangersten Teil von 37.000,-- € behält der bisherige (Alt-)Gläubiger. Der zweitrangige Teil von bis 93.000,-- € ist an den Neugläubiger in notarieller Form abzutreten. Die Abtretung ist im Grundbuch zu vollziehen.

Die vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde ist ebenfalls zu teilen, desgleichen der Grundschuldbrief, falls es sich um einen Briefgrundeschuld handelt.

Ob nachrangige Gläubiger, falls vorhanden, zustimmen müssen, kann ich nicht beurteilen.

Hoffentlich findest du Sachbearbeiter, die die Teilung mitmachen. Oder sie einigen für ein Treuhandabkommen.

Vorweg solltest du jedoch prüfen, ob sich der neue Finanzier mit der zweiten Rangstelle im Grundbuch begnügt.

Eine Kostenschätzung gebe ich nicht ab.

Die momentane Bank hat ein erstrangiges Grundpfandrecht, auch wenn die Forderung jetzt nur noch 37.000 beträgt.

Wenn Du bei einer anderen Bank einen Kredit mit Grundpfandsicherung aufnehmen willst, dann erhält diese nur ein nachrangiges Grundpfandrecht. Entweder ist das Darlehn sehr teuer oder die zweite Bank lehnt gleich ab.

Du könntest natürlich die komplette Ablösung des erstrangigen Kredites durch die zweite Bank prüfen lassen, so dass diese auf dem ersten Rang besichert wird.


Tina85 
Beitragsersteller
 06.04.2018, 23:09

Das ganze war auch anders geplant ich sollte das Haus von meiner Mutter überschrieben bekommen mit der Grundschuld dann wollte ich bei meiner Bank einen Kredit aufnehmen um diese Schuld zu tilgen und die Grundschuld sollte auf die neue Bank übertragen werden.

De alte Bank stimmt dem ganzen aber nicht zu und sagt sie lassen es nur zu wenn ich das haus durch einen Kauf erwerbe dann könnte ich erst ablösen.

Selbst mein Notar hat gesagt das er sowas noch nicht erlebt hat.

Weil wenn ich das Haus offiziell kaufe muss ich ja dann noch Grundstückserwerbssteuer Zahlen

LittleArrow  06.04.2018, 23:28
@Tina85

Da kannst Du mal sehen, was bei Deiner Frage in den Sachverhalt gehört hätte.