Im Normalfall hat die Bank 2 Exemplare an den Kunden verschickt (eines für die Bank und eines für den Kunden) bzw. eine Kopie bei der Unterschrift in der Filiale ausgehändigt, soweit der Vertrag nicht auf dem Postwege abgeschlossen wurde. Dass man keine Kopie bzw. Ausfertigung des Vertrages erhalten hat, dürfte vor Gericht jedoch nur schwer zu beweisen sein. Es ist davon auszugehen, dass die Bank das Gegenteilige behauptet, womit Aussage gegen Aussage steht. Es ist also äußerst unwahrscheinlich, dass man hier vor Gericht Erfolg hat.

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Anschlussfinanzierung fürs Haus scheitert an 8000€ Restschuld???

Hallo liebe Community,

ich habe bei der Spasskasse mehrere Darlehen abgeschlossen und sitze in der Zinsbindungsfalle. Das hat auch mein Berater erkannt und mir erklärt, dass wir leider Freunde bleiben müssen und ich keine andere Wahl habe.

Meine Finanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

1x Endfälliges Darlehen der Spasskasse bis 08.2015 (Vorfinanzierung Bausparvertrag) 1x KFW-Darlehen 124 bis 03.2015 1x Annulitätendarlehen der Sparkasse bis 01.2015 1x Annulitätendarlehen der Sparkasse bis 07.2019 (Schuldübernahme vom Vorbesitzer) 1x Bauspardarlehen, sofort ablösbar

Der Haken an der Sache:

Ich bin in der Lage, das Bauspardarlehen und das Annulitätendarlehen (Schuldübernahme) sofort abzulösen. Die Bank lässt sich darauf natürlich nicht ein, die haben mich als Kunden schätzen gelernt. Das Bauspardarlehen wird abgelöst. Somit würden bei einer Umschuldung im kommenden Jahr ca. 7800€ aus der Schuldübernahme im ersten Rang stehen bleiben. Der Rest müsste nach meinem Verständnis zweitrangig finanziert werden. Somit muss ich die Angebote der Bank akzeptieren. Was kann ich machen?

Der Wert meines Hauses Beträgt ca. 180.000€, die Restschuld beläuft sich in 2015 auf ca. 65000€. Als Sicherheiten sind das Haus sowie eine Kapitallebensversicherung über 130000€ (Rückkaufwert ca. 20000€) zu Gunsten der Sparkasse abgetreten. Weiterhin bin ich Beamter auf Lebenszeit und habe keine weiteren Kredite, also dürfte es hinsichtlich der Kreditwürdigkeit keine Probleme geben.

Bis auf das Schuldübernahmedarlehen sind alle anderen mit der ungültigen Widerrufsbelehrung versehen, das habe ich anwaltlich prüfen lassen, also theoretisch kündbar aber wirtschaftlich unsinnig.

Ich würde mich über neue Denkanstösse freuen

Viele Grüße aus dem Norden

Spasskasse0815

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Sieht so aus, als müsste bis zu einer Umschuldung bis 7/19 gewartet werden. Das Annuitätendarlehen sowie der KfW-Kredit können/müssten in 2015 noch jeweils auf max. 4 weitere Jahre festgeschrieben werden um dann mit dem Schuldübernahmedarlehen einigermaßen zeitgleich auszulaufen. (Verlängerung nach den 4 Jahren nur noch täglich fällig bzw. auf 3 Monate.) Andererseits sind knapp 8 TEUR im Vorrang m.E. unter Betrachtung der Gesamtsituation eher "pillepalle". Will sagen: Dafür wird sich im Zweifelsfall auch eine andere Bank finden lassen. Im Zweifelsfall könnte man durch etwas Nachbohren oder ein nettes Brieflein an den Vorstand der Spaßkasse das Problem für die 8.000 zumindest gegen Zahlung einer kleinen Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Weg zu räumen versuchen.

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Grundsätzlich sind die Werte in einem Jahresabschluß nur stichtagsbezogen, d.h. genau auf den Tag, an dem das entsprechende Geschäftsjahr endet. Kauft die Firma am nächsten Tag neue Anlagen (Immobilien) so steht das natürlich (noch) nicht in der (alten) Bilanz.

Die oftmals verkürzten Pflichtangaben im Bundesanzeiger taugen auf keinen Fall als alleinige Anlageentscheidung (es sei denn, es sind bereits dort negative Merkmale erkennbar).

Ltd. meint i.d.R. Limited Company und steht für eine (oft) englische Firmenart - ähnlich einer GmbH oder nicht börsennotierten AG.

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Eher Sprühsahne. Warentest bzw. Finanztest hat bereits mehrfach dieses Finanzierungsmodell analysiert. Für die eigengenutzte Wohnimmobilie taugt eine Tilgungsaussetzung weder langfristig noch in Form eines Zwischenkredites bei gleichzeitiger Besparung eines Bausparvertrages, da die Guthabenszinsen bei Ansparung niedriger sind als die alternativ dazu getilgten Kreditzinsen. Bausparprämie als Begriff ist eine Erfindung der Bausparkassen. Diese setzt sich aus max. 3 Komponenten zusammen: Riesterförderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Man beachte insbes. bei den letzteren beiden die recht niedrigen Einkommensgrenzen als Fördervoraussetzungen !

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Nach 10 Jahren kann ein Darlehen, welches eine längere Festschreibung als 10 Jahre hat, nach aktueller Rechtsprechung auch vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden.

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Von der Einkommenssituation her wäre so ein Darlehen grundsätzlich stemmbar, wenn es keine weiteren "Verpflichtungen" gibt. Ob ich persönlich da meine Eltern (wegen der Besicherung) mit ins Boot holen würde, muss letztendlich jeder selbst wissen - ich täte es jedenfalls nicht. Probleme kann es vor allem dann geben, wenn noch Geschwister da sind. Rentner sind (je nachdem, wie alt) auch nicht unbedingt Bankers Liebling. Die Bürgschaft ist da sicher nicht erste Wahl für eine zusätzliche Kreditbesicherung. Mit der zusätzlichen Grundschuld auf dem Objekt der Eltern hätte ich, wie bereits gesagt ein moralisches Problem. Allerdings stimmt mich eher der Jahresvertrag nachdenklich. Wie soll die Wohnung bezahlt werden, wenn der Vertrag nicht verlängert wird ?

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Über die DSL (Geschäftsbereich der Postbank) kann ich aus meiner Erfahrung heraus nichts Negatives berichten - insbesondere in Kombination mit KfW-Darlehen ist die DSL eine der günstigsten Anbieter auf dem Markt. Die Kombination mit einem Bausparvertrag macht allerdings überhaupt keinen Sinn. Die Verzinsung des Bausparvertrages dürfte vor allem unter Einberechnung der Abschlußgebühr deutlich unter den 2,3 % des Darlehens liegen, was die ganze Nummer unwirtschaftlich macht. In 10 Jahren steht dann anstelle des DSL-Kredites ein um das Bausparguthaben verringertes Darlehen der BHW. 1,2 % sind dann 600 EUR x 10 +Zinsen abzgl. Abschlußgebühr - also vermutlich nicht mehr als 6.000 EUR. Kaum vorstellbar, dass bei 12 % Guthaben der Bausparvertrag dann überhaupt schon zuteilungsreif ist. Tipp von mir: mehr Tilgung (annuitätisch) und keinen Bausparvertrag.

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Gib mal Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung bei Wikipedia ein. Da werden Grundbegriffe erklärt. Ein "wenig" Ahnung reicht aber in der Regel nicht aus, um sich auszukennen, dazu ist das Thema zu vielschichtig und auch der vorbeschriebene Artikel ist zunächst mal mehr Theorie als Praxis.

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Der Neuabschluß eines Bausparvertrages zur Tilgung eines privaten Immobilienkreidtes (für Eigennutzer) macht i.d.R. keinen Sinn. Die Guthabenszinsen des Bausparers liegen unter den Sollzinsen des Darlehensvertrages, weshalb diese Konstellation wirtschaftlicher Unsinn ist. Dazu kommt noch die recht happige Abschlußgebühr (aus der sich Bank bzw. Vermittler einen Großteil als zusätzliche Provision einstecken) sowie die bereits geäußerten Bedenken hinsichtlich der bei Zuteilung erfolgenden neuerlichen Kreditprüfung durch die Bausparkasse. Profitabel ist das ganze lediglich für die Bank und ist somit in meinen Augen eine klassische Fehlberatung.

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Kündigung und drohende Arbeitslosigkeit sind sicher keine positiven Aspekte für eine Kreditgewährung. Schummeleien hinsichtlich dieser Angaben führen möglicherweise zwar nicht unmittelbar zu strafrechtlichen Konsequenzen, bringen aber in der Regel keine Punkte. Warum ausgerechnet jetzt und wofür und in welcher Höhe soll oder muss denn ein Kredit Ihrer Meinung nach aufgenommen werden ?

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Diesen Zinssatz legt dein Gläubiger also der Darlehensgeber bzw. Deine Bank einseitig (formularmäßig) fest. Er besagt, dass die Bank diesen Zins zusätzlich zur Grundschuld für das laufende und die letzten 2 Jahre, d.h. für insgesamt bis zu 3 Jahren bei einer Zwangsversteigerung geltend machen kann (§ 10 ZVG (1) 4.). Die Argumentation der Bank für diese Sicherungsmaßnahme ist, dass sie ja nicht wisse, ob und wenn ja, wann die Immobilie einmal verwertet werden muss und wie hoch dann im Zweifelsfall der aktuelle Zinssatz für das Darlehen wäre, wie hoch der Darlehensstand etc. Außerdem muss die Bank im "worst case" die Kosten der Rechtsverfolgung tragen bzw. zumindest vorstrecken, von anderen Kosten und entgangenen Gewinnen etc. ganz zu schweigen. Der Zins ist auf jeden Fall akzessorisch, so wie auch die Grundschuld also unabhängig von der tatsächlichen Forderung. Der Zusammenhang zwischen Grundschuld (nebst Zinsanhang) und dem eigentlichen Darlehen wird aber vertragsmäßig geregelt und findet sich im Darlehensvertrag oder auf seperatem Formular i.d.R. unter dem Titel oder Abschnitt "Sicherungsabrede".

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Ein Umzug aus beruflichen oder anderen Gründen begründet keine Verpflichtung zum Verzicht auf Schadenerstz bei einer Immobilienfinanzierung (Vorfälligkeitsentschädigung). Natürlich kann man der Bank die Situation schildern und versuchen, eine Kulanz einzufordern, dies dürfte jedoch i.d.R. ergebnislos bleiben. Wenn die Finanzierung besonders günstig ist, kann man evtl. versuchen, dem Käufer diese quasi mitzuverkaufen. Die dabei ggf. anfallende Bearbeitungsgebühr für den Austausch des Darlehensnehmers (Schuldnewechsel) dürfte im Zweifelsfall geringer sein als eine Vorfälligkeitsentschädigung.

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Immobilie GmbH

Ich überlege mir einen Mehrfamilienhaus (mit einer niedrigen Eigenkapitalquote) als Kapitalanlage zu erwerben.

Da niemand weiss wie sich die Weltwirtschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird, bevorzuge ich die Immobilien mit einer GmbH zu erwerben.

Vorteile:

  • Falls die GmbH pleite geht, bin ich persönlich nicht haftbar und könne ein ganz normales Leben führen.
  • Der zusätzliche Vorteil einer GmbH ist das man weniger steuer zahlt wenn die Gewinne nicht ausschüttet werden.

Nachteile:

  • In der GmbH gilt der erzielte Verkaufspreis als Erlös und muss (abhängig vom restlichen Buchwert) unter Umständen auch voll versteuert werdenKauft man die Immobilie nicht durch einer gmbH sondern privat, muss man keine Privat kann eine Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei mit Gewinn veräußert werden
  • Der zweite Nachteil: Die Gründung einer Gmbh ist aufwändiger, es muss eine doppelte Buchhaltung gemacht werden, es muss bilanziert werden, es gibt jährliche Mindeststeuern usw. Alles in allem ein gewisser jährlicher Aufwand, der sich rechnen muss. Die GmbH Lösung macht also nur unter 2 Grundvoraussetzungen Sinn:

Also habe ich mir das so überlegt: Ich kaufe das Mehrfamilienhaus mit einer GmbH zum beispiel für 300000€. Nach 10 Jahren ist das Mehrfamilienhaus abbezahlt. Ich verkaufe die Immobilien (nicht die GmbH sondern nur die Immobilie) die meiner GmbH gehört an mir selbst, für 300000€. Da der Verkaufspreis = Anschaffungskosten zahl die GmbH beim verkauf keine Steuer. Da aber 300000€ heute viel weniger wert sind als in 10 Jahre würde ich die Immobilie unterbewertet kaufen. Nachdem die Immobilie mir (privat) gehört, warte ich gerne zusätzliche zehn Jahre (profitiere von den Mieteinnahmen ) und veräußere die Immobile nach 10 Jahren steuerfrei.

Ist das möglich?

(Bitte keine Kommentare wie: "du muss zusätzliche kosten für Reparaturen mit berücksichtigen" oder "keine Bank finanziert eine GmbH...." oder " Du musst Lehrstand berücksichtigen...." oder "du wirst keine Immobilie finden die in zehn Jahren abgezahlt ist" Das ist hier nicht die Frage)

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Der einzige Grund, die Immobilie zunächst über die GmbH zu erwerben, ist - wenn ich es richtig verstanden habe - die Vermeidung der persönliche Haftung, für den Fall, dass etwas "schief geht", die Finanzierung gekündigt wird oder dergleichen. Insbesondere aus diesem Grund verlangen nahezu alle Banken - insbesondere bei Finanzierungen mit wenig Eigenkapital - immer die persönliche Haftungsübernahme des geschäftsführerenden Gesellschaftes. Damit macht die Konstellation keinen Sinn (auch wenn das ja nicht die Frage war). Bedenkt man noch die Grundvoraussetzungen der GmbH, wie teilweise schon von Dir beschrieben mit Buchführungsaufwand, Eigenkapitalerfordernis (25 TEUR), IHK Beiträgen, Gründungskosten etc. macht es aus Kostengesichtspunkten ebenfalls keinen Sinn. Außerdem fällt in diesem Fallbeispiel 2 x Grunderwerbsteuer und 2 x Notar an. Zu guter letzt ist die Immobilie i.d.R. aber in der GmbH auch schon z.T. abgeschrieben worden. D.h. bei Verkauf zum Einstandspreis fällt ein zu versteuernder Buchgewinn in Höhe der bislang aufgelaufenen Abschreibung an.

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Es lässt sich keinesfalls vorhersagen, wie die Kreditzinsen 2020 aussehen werden. Die Annahme, dass diese bei 6 - 7 % liegen könnten, ist pure Spekulation und durch nichts untermauert. Dafür hast du von 2015 an aber unendlich lange 5 Jahre Zeit, den Zinsmarkt zu beobachten und dann ggf. ein Forward abzuschließen.

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Der Michael339 hat schon recht treffend den entsprechenden BGB-Paragraphen für das Thema Vorfälligkeitsentschädigung benannt. Auch wenn Sie explizit nichts im Vertrag oder den allgemeinen bzw. speziellen AGB zu dem Thema finden, gilt auf jeden Fall das BGB. Demnach ist es unwahrscheinlich, dass Sie die gezahlte Entschädigung mit Erfolg zurückverlangen können. Lediglich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sollten Sie überprüfen bzw. überprüfen lassen, denn hier mogeln wohl noch viele Institute zum Nachteil ihrer Kunden. Ferner können Sie u.U. auch Schätzkosten oder Bearbeitungsbühren zurückfordern, sofern diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind.

Um ggf. Ihre Frage nochmal unter einem anderen Aspekt zu betrachten: Weshalb haben Sie die ETW denn verkauft ?

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Kommt drauf an. Wenn der Beleihungsauslauf ingesamt (incl. Vorlast und deren Zinsanhang) noch unter 80 % liegt, gibt's einige Marktteilnehmner. Die Fragen sind ganz klar: Was steht mit wieviel im ersten Rang, wie hoch ist der Beleihungswert, wieviel wird noch (nachrangig) benötigt und warum finanziert man das nicht über den bestehenden Gläubiger. Zur Not kann man diesen übrigens mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen (wenn er eine Nachfinanzierung verweigert) und die Gesamtfinanzierung bei einem neuen Darlehensgeber platzieren.

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Was heisst gutes solides Gehalt <50.000 ? Unter 50 TEUR oder knapp drunter oder was ? Ein Einkommen von 50 TEUR "korrespondiert" jedenfalls nicht mit der Höhe des geplanten Darlehens von 800', unabhängig davon, ob die Immobilie nun ein Superschnäppchen ist oder nicht. Jemand der nicht mindestens 6-stellig verdient, ist für die meisten Banker kein klassischer "Kapitalanleger". Privatinvestoren gibt es zwar - auch für nachrangige Finanzierungen, jedoch i.d.R. nicht für langfristige Engagements. Außerdem: was genau willst Du denen denn anbieten ? Die frühstücken deine Rendite und dann ?

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Ohne, dass Bau- und Baunebenkosten bekannt sind kann man hier kaum eine sinnige Stellungnahme abgeben. Das lastenfreie Grundstück wird i.d.R. als "Eigenkapital" gewertet, wobei Pi mal Daumen der Bodenrichtwert mit der Grundstücksgröße multipliziert wird. Allerdings stutzen die Banken die Berechnung auf ortsübliche Grundstücksgrößen herunter und setzen meisst nicht mehr als 1.000 qm zum vollen Bodenrichtwert an. Eine Alleinlage fernab der Zivilisation ist ebenfalls nicht unproblematisch. Ob das Wäldchen beliehen werden kann ist mindestens fraglich. Mit Wohnrechten (auch nachrangigen) tun sich viele Banken schwer. Sollte es mal zu einer von der vorrangigen Gläubigerin (=Bank) betriebenen Versteigerung kommen, dann sind diese nachrangigen Wohnrechte i.d.R. wertlos, weil sie (bei ausreichend hohem Versteigerungserlös ggf. gegen teilweisen Wertersatz) nach Zuschlag eh gelöscht werden.

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Ein vernünftiges Investment im Immobilienbereich kann nach meiner Meinung nur im direkten Erwerb von eigenen Immobilien liegen. Geschlossene Fonds bedingen eine Einmalinvestition und haben i.d.R. zu hohe Weichkosten und zu schwammige Prognosen, offene Fonds sind aufgrund häufig schlechter Performance und dem derzeitigen "Fondssterben" m.E. ebenfalls nicht gut geeignet. Es wäre sicher grundsätzlich denkbar, eine Immobilie heute (mit einem gewissen Eigenkapitalanteil) zu erwerben und in bis zu 15 Jahren abzubezahlen und dann den Kindern zu übertragen. Es kommt darauf an, was einmalig und im Nachfolgenden monatlich investiert werden kann & soll.

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Grundsätzlich gibt es derzeit nur die Entscheidung des OLG Dresden, da das betroffene Institut die Revision vor dem BGH zurückgenommen hat. Das Urteil ist damit zwar rechtskräftig, jedoch nicht allgemein verbindlich, d.h. es bezieht sich zunächst nur auf einen konkreten Einzelfall. Man sollte zunächst seine Bank anschreiben und die Bearbeitungsgebühr mit Bezug auf das Urteil zurückfordern. Wenn die Bank ablehnt (was wahrscheinlich ist), dann die Angelegenheit dem zuständigen Ombudsmann vortragen. I.d.R. wird dieser einen Vergleich vorschlagen und man bekommt mit etwas Glück ohne großes Gerichtsverfahren mit zwei Brieflein wenigstens die halbe Bearbeitungsgebühr zurück. Die Angst vor einer Kreditkündigung ist aber unbegründet - insofern es ja nicht zu einer direkten Leistungsstörung kommt, vom Imageschaden für die jeweilige Bank mal ganz abgesehen, wenn ein solcher Fall publik würde.

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