Verkehrswert einer verpachteten Immobilie?
Hallo,
ich muss für das Nachlassgericht den Wert einer Immobilie angeben. Es handelt sich u.a. für einen 1 Hektar Acker, dessen Pacht 220 € jährlich abwirft. Der Pachtvertrag läuft jetzt noch 11 Jahre.
Ich habe die kommenden Einnahmen abgezinst (2 % Inflation p. a.) und aufsummiert und komme auf 2420 €. Das ist der Barwert und ich würde kaum mehr für dieses Grundstück bekommen. Warum sollte mir jemand den Acker abkaufen wollen, wenn er den Pachtvertrag nicht kündigen kann? Warum sollte der Pächter mir das abkaufen, wenn er doch die Pacht so günstig für ihn ist?
Kann ich das als Verkehrswert angeben oder nicht? 2420 € hört sich sehr klein an. Mir käme es recht, aber das Nachlassgericht sieht das sicherlich ganz, ganz anders. Ich bin auch der Meinung, dass meine Rechnung richtig ist, selbst wenn andere Immobilien momentan höhere Preise abwerfen, denn der bestehende Pachtvertrag ist etwas ganz entscheidendes, was den Wert mindert.
Da fällt mir ein, dass ich das Ackerland nach Ablauf der Pacht verkaufen könnte. Diesen Verkaufswert müsste ich aber - natürlich abgezinst - noch auf die 2420 € draufaddieren. Aber welchen Preis würde ich in elf Jahren denn erzielen?
2 Antworten
Wenn das Nachlassgericht von Dir eine Wertangabe haben will, dann doch vermutlich, weil Du irgendeine Leistung in Anspruch genommen hast, die gerichtskostenpflichtig ist. Ich vermute mal, Du hast einen Erbschein beantragt. Da kann ich Dich beruhigen: Du brauchst Dir keinen abzubrechen. Die kontrollieren Deine Angaben ohnehin nicht. Schreib einfach den von Dir kalkulierten Betrag, vielleicht mit der kurzen Anmerkung, dass es sich ja nur um Ackerland handelt.
Reknoz:
Du schätzt laut "über mich" das Eigentum und erwirtschaftest sicherlich eine Mindestrendite. Von beispielsweise brutto 4 % (Liegenschaftszins). Folglich beträgt bei einer Pacht von 220 € p. a. der Wert des Ackerlandes exakt 5 500 € (10 000 qm x 0,55 €). Diesen Betrag setzt du in das Nachlassverzeichnis für das Nachlassgericht ein.
Habe unlängst einen ähnlichen Fall be"ackert", ohne Rückfragen. .