Kann ich Bahntickets zum Büro trotz HomeOffice und Dienstwagen steuerlich absetzen?
Liebe Community,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Meine Situation ist wie folgt: Bisher hatte ich als Aussendienstler einen HomeOffice Vertrag. Meinen Geschäftswagen habe ich mit 1% Pauschalbesteuerung versteuert. Soweit alles gut. Nun hat sich zum 01.01.20 meine Rolle geändert. Obwohl ich offiziell weiterhin im HomeOffice bin, möchte ich freiwillig regelmäßig (2-3 Tage die Woche) in unser Büro gehen. Wir haben keinen festen Arbeitsplatz - open space- jeder darf sich einen freien Platz nehmen.
Dazu möchte ich die Bahn nehmen, da die Fahrt wesentlich angenehmer ist und nur ca. 55-60min dauert. Mit dem Auto sind es regelmäßig mindestens 1,5 Stunden und sehr anstrengend. Ich frage mich nun, ob ich mein Monatsabo bei der Bahn bzw. die Pendlerpauschale steuerlich als Werbungskosten absetzen darf, obwohl ich weiterhin einen Dienstwagen im HomeOffice habe, damit aber nicht ins Büro fahre.
Über Eure Erfahrungen und Einschätzungen der Situation freue ich mich sehr und möchte mich im Vorfeld bei Euch bedanken.
Beste Grüße
Sebastian
3 Antworten
Wenn Du zukünftig ins Büro fährst, müssten die Fahrten ja für den Dienstwagen versteuert werden und Du würdest die Entfernungspauschale ansetzen.
Wenn Du mit der Bahn ins Büro fährst, ziehst Du einfach nur die Entfernungspauschale ab.
Du musst Du nur mit der Personalabteilung klären, dass man Dir den Weg ins Büro für den Wagen nicht versteuert.
@wfwbinder Vielen Dank! Aber könntest du es vielleicht als ein fiktives Beispiel mit Zahlen hinterlegen. Mir ist das aufgrund den Begrifflichkeit nicht ganz klar.
Mit Auto könnte ich 2*70km*0,3 Cent = 42EUR / Tag als Werbungskosten ansetzen
Mit der Bahn: 250EUR (Bahn) - 42EUR *20Tage = -590EUR --> Sprich 0 Werbungskosten, richtig?
Entfernung Wohnung - Büro 70 km (Entfernungspauschale, nicht Kilometerpauschale) * 30 ct. = 21,- Euro bei 3 Tagen pro Woche und 4 Wochen Urlaub 144 Tage = 2.901,- Euro pro Jahr.
Die gleiche Summe bei der Fahrt mit der Bahn.
Nur bei der Fahrt mit der Bahn, entfällt die Versteuerung der Kilometer für die Autofahrt in Büro.
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Fragen zum österreichischen Steuerrecht stellt man am besten in Österreich.
Vielen Dank für dein Feedback, allerdings verstehe ich nicht genau, was du mit Österreich meinst? Ich wohne und arbeite in Deutschland!
LG
Hallo wfwbinder,
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Könntest du mir anhand dieses Beispiels sagen, ob ich es richtig verstanden habe?
Bspw:
Einfache Entfernung Wohnung - Büro: 70km
Bruttolistenpreis Auto: 60.000EUR
Entfernungspauschale: 70*0,03% * 60.000 = 1.260 EUR
Wenn ich mit dem Auto in die Arbeit fahren würde, müsste ich normalerweise zu den 1% noch die EUR 1.260EUR hinzurechnen.
Da ich aber mit der Bahn fahre gilt:
Bahnticket mtl. 250EUR, im Jahr 3.000 EUR.
Da die Entfernungspauschale höher ist als das Bahnticket, kann ich nichts als Werbungskosten ansetzen, ist das richtig?
VIelen Dank für deine Hilfe,
Schönen ABend!
Sebastian