Fahrten bei BahnCard 50 steuerlich absetzen?
Hallo zusammen,
ich kriege bei meinem neuen potentiellen Arbeitgeber eine BahnCard 50 gestellt. Die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zuhause beträgt ca. 90 km, welche ich dann höchstwahrscheinlich mit der Bahn zurücklegen werde.
Nun meine Frage: Was kann ich in dieser Situation steuerlich geltend machen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Du trägst die Entfernung etc. in Zeile 31 ff der Anlage N ein und den Wert der Bahncard in Zeile 39.
Ohne eigenes Auto ist die Entfernungspauschale auf 4.500,-€ pro Jahr gedeckelt, wovon dann wohl die Bahncard abgezogen wird.
Du könntest auch mit dem Fahrrad fahren und trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen. Es wird m.E. nur der Zuschuss im Wert der Bahncard von den 4500,-€ abgezogen. Aber ohne Fachkenntnis.
Aus meiner Sicht die Entfernungspauschale in der Anlage N.
Also spielt es keine Rolle das der Arbeitgeber für die BahnCard 50 aufkommt?