Mitarbeiterentsendung ins Ausland und Dienstwagen - hier 1%-Regelung
ich bin von meiner Firma ins Ausland entsendet worden - nach Italien - für ein Projekt über eine Niederlassung unserer Firma in dem Land. Dort bin ich für mind. 2 Jahre eingesetzt. Ich lebe nun dort und zahle auch hier meine Steuern.
Ich habe einen Dienstwagen gestellt bekommen. Ich muss regelmässig (ca. einmal im Monat) nach DE für Abstimmungsmeetings. Die Reise dorthin kann mit dem Pkw erfolgen.
Nun hat mir ein Bekannter berichtet, dass man hier vorsichtig sein muss, denn wenn man regelmässig (und sei es nur ein Meeting im Monat) in DE mit dem Dienstwagen ist, dass man dann in DE der 1%-Regelung unterliegt, obwohl man nicht in DE lebt.
Kann das sein?
1 Antwort
Und was ist der Beamte von Beruf? Frieseur, Steuerberater, Finanzbeamter, Tankwart?
Du bist zur Zeit in Italien beschäftigt, bei einer dortigen Niederlassung udn für Dich gilt italienisches Steuerrecht.
Die Fahrt zur Zentrale ist eine Dienstreise, die mit dem Firmenauto gemacht wird.
Es ist mir nicht klar, wie man aus einer Dienstreise eine Verlegung der Besteuerung ableiten möchte.
das frage ich mich auch. Aber dem werde ich nachgehen. Das wäre ein wenig seltsam.