Fahrtkosten in Steuererklärung Weg Homeoffice - Kita - Homeoffice ansetzbar?
Hallo,
die Frage stellen sich evtl. mehrere Menschen dieses Jahr.
Ich arbeite seit Juni bei einer Firma, in der auch ohne Corona Homeoffice angesagt ist. Normalerweise gilt, dass der Weg zu Kita und Schule, am Weg zur Arbeit, auch zu den Fahrtkosten des Arbeitsweges zählt und in der Steuererklärung angegeben werden kann.
Wie verhält sich dies nun im Homeoffice?
Mein Kind muss ja in die Kita/Schule, damit ich arbeiten kann (ich gehe von der normalen Zeit, ohne Lockdown, aus). Versicherungsrechtlich ist der Weg Wohnung - Kita im Fsll eines Unfalls als „Arbeitsweg“ und damit die Unfallversicherung BGB, etc. versichert, der Weg von der Kita nach Hause ins Homeoffice ist nicht als - versicherungsrechtlicher - Arbeitsweg deklariert.
wie sieht das im Steuerrecht aus?
Ist der Weg Wohnung - Kita/Schule - Homeoffice als Ganzes als Arbeitsweg zu sehen ?
Ist nur der Weg Wohnung - Kita Arbeitsweg? oder gar gar nichts? Was dann wiederum der Aussage, dass auch ein Umweg in die Betreuungseinrichtung und nicht nur der direkte Weg Wohnung - Arbeit vom AN angesetzt werden darf, da die Betreuung der Kinder ja nötig ist, um dem Beruf nachzugehen, entgegen stände. Bzw. Homeoffice gegenüber im Büro arbeiten diskriminiert und somit eigentlich auch nicht gültig wäre.
vielleicht hat jemand ja auch schon aus den letzten Jahren Erfahrung gemacht.
Danke!
3 Antworten
Hallo!
Der Weg zur Kita ist als Kosten der Lebensführung nach § 12 EStG steuerlich nicht abzugsfähig.
Das ein Zwischenstopp an der Kita auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte für die Entfernungspauschale unschädlich ist, ändert daran nichts.
Nicht alle Aufwendungen die entstehen, weil man arbeiten geht, sind Werbungskosten.
Schöne Grüße
Der BFH hat bereits mit Urteil vom 4.6.1998 (III R 94/96) entschieden, dass Fahrtkosten, die zur Betreuung von Kindern anfallen grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden können.
Ich bin zwar nicht so firm drin, aber ich würde die Fahrtkosten ansetzen, da es zur Kinderbetreuung gehört. Und vergiss nicht, für 2020 darfst du maximal € 600,- für Home Office als Pauschale (€6,-/Tag Home Office) absetzen.
Es gibt eine Pauschale von 600 €, aber hier sind weitere Punkte zu beachten!
Die Pauschale setzt sich folgendermaßen zusammen: 120 Arbeitstage / 5 € pro Tag.
Hier ein Auszug aus einem Artikel:
Die Homeoffice-Pauschale gibt es dann, wenn ein echtes häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegt.
Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro miteinbezogen und nicht zusätzlich gewährt wird. Es profitieren somit nur Steuerpflichtige, deren Werbungskosten (inkl. der Homeoffice-Pauschale) den Betrag von 1.000 Euro überschreiten.
Quelle: https://www.aktuell-verein.de/homeoffice-wegen-corona-was-ist-steuerlich-absetzbar/
Des weiteren können Arbeitsmittel, Einrichtungsgegenstände, Telekommunikation und der gleichen als Werbungskosten angesetzt werden. Was genau angesetzt werden kann, steht auch in diesem Artikel.
Über die Brücke würde ich nicht gehen. Frommwood hat die Erklärung gegeben. Nur weil das die Wunschantwort des Fragestellers ist, macht es die Antwort nicht richtig.
Danke dir, da ich vorher bereits einen Heimarbeitsplatz in der Steuererklärung zuerkannt bekommen habe, werde ich weiterhin diesen, statt der Pauschale ansetzen (da dieser höher als die Pauschale ist) :-)