Anschaffungskosten für Ofen mit Holzbefeuerung im Büro - Betriebsausgaben in welcher Höhe?
Möchte im Büro einen Ofen für Holzbefeuerung installieren. Die Anschaffungskosten betragen dafür rund 1.500,00 Euro. Kann ich sie bei der Steuer als Betriebsausgabe absetzen und gegebenefalls in welcher Höhe?
1 Antwort
Kosten für den Ofen sind keine Betriebsausgaben, sondern wegen der Höhe eine Investition. Wenn der Ofen fest in das Büro eingebaut wird, wäre er auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bzw. die kürzere Mietdauer abzuschreiben.
Kann er wieder ausgebaut werden, so ist er auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.