Kann ich als Student einen Werkstudentenjob und Minijob gleichzeitig ausüben?

3 Antworten

1. Wenn Du im Semester nicht über 20 Stunden kommst, behältst Du den Studentenstatus, von dort alles OK.

2. Der Minijob ist, entgegen der landläufigen Meinung, nicht abgabenfrei, die Abgaben trägt pauschal derArbeitgeber mit über 32 % zusätzlich zum Lohn.

3. Werkstudentenjob richtig Steuerklasse 1 und nur Rentenversicherungsbeiträge.

Wenn Du das zeitlich schaffst, dann kannst Du natürlich neben Deinem Studium Geld verdienen. Es gibt auch Girokonten für Studenten, wusstest Du das? Schau mal hier - da erfährst Du mehr darüber.

Hallo,

wenn 20 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, bleibt man weiter als Student krankenversichert. Aus dem Werkstudentenjob werden weiterhin unverändert Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.

Beim Minijob gibt es zwei Varianten:

- Arbeitgeber zahlt pauschal 2% Lohnsteuer. Dann ist der Minijob in der Einkommensteuererklärung ohne Bedeutung. Die Werbungskosten im Minijob sind dann steuerlich auch ohne Bedeutung.

- Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer individuell und es gilt Steuerklasse VI mit hohen Steuersätzen. Bei der Steuererklärung gibt es dann in den allermeisten Fällen eine Erstattung der zuviel gezahlten Steuern.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/basepage.html

Gruß

RHW