Zählt Minijob zum Gesamteinkommen bei Familienversicherungs-Grundfreibetrag?
Ich arbeite bisher in einem 450 EUR Minijob und werde demnächst noch zusätzlich als Werkstudent (Gehalt ~400 EUR) in einer anderen Firma anfangen. Kann ich trotzdem familienversichert bleiben, d.h. werden für die Einkommengrenzen (450 EUR Minijob / 405 EUR Gesamteinkommen) bei der Familienversicherung beide Jobs getrennt betrachtet oder alles kumuliert?
3 Antworten
Um als Student kostenlos gesetzlich familienversichert bleiben zu können, gilt ein Durchschnittwert von monatlich 450,00 €, die Du nicht überschreiten darfst.
Wer mehr verdient, muss sich selbstständig versichern und somit den monatlichen, studentischen Versicherungsbeitrag leisten.
Hallo,
bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gilt für die kostenlose Familienversicherung bei Minijobbern die Einkunftsgrenze von 450 Euro monatlich. In der beschriebenen Konstellation endet die kostenlose Familienversicherung. Es beginnt dann sehr wahrscheinlich die studentische Versicherung für ca. 80 Euro monatlich. In beiden Beschäftigungen sind auf jeden Fall Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen (keine Befreiuungsmöglichkeit mehr). Der Arbeitnehmer hat die Arbeitgeber jeweils über den anderen Arbeitgeber zu informieren.
Der Familienversicherte hat die Krankenkasse sofort über die neue Einkunftshöhe zu informieren. Sonst wird es Beitragsnachforderungen ab Beginn der 2. Beschäftigungen geben.
Grundlage: § 10 SGB V
Gruß
RHW
Nein, für die Dauer des Werkstudentenjobs werden ja die 450 EUR in Summe überschritten und damit ist die Familienversicherung weg. Die gesetzliche Studenten-KV muss her.
Viel Glück
Barmer