Selbstständiger Student mit Werkstudentenjob - Steuerklasse 6?
Hallo liebes Forum,
es geht um folgende Angelegenheit: ich bin selbstständig (gewerblich), studiere vollzeit und arbeite nebenbei noch 20h/Woche als Werkstudent. Als Selbstständiger beziehe ich selber kein Gehalt, jedoch bekomme ich hohe Abzüge bei meinem Lohn als Werkstudent.
Meine Frage wäre: Kann ich nicht die Steuerklassen untereinander tauschen, damit mein Bruttolohn von meiner Werkstudentenstelle unter der Klasse 1 abgerechnet wird, da ich ja sowieso keinen Geschäftsführergehalt bekomme?
Wenn ja, wie? Muss ich das selber machen oder meinen Arbeitgeber darum bitten?
Auf eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
3 Antworten
Irgendetwas stimmt in Deinem Sachverhalt nicht.
- Als Selbständiger hat man keine Steuerklasse, weil es keine Lohnabzüge geben kann, denn es wird der Jahresgewinn besteuert.
- Wie Du beim Werkstudentenjob an die Steuerklasse 6 kommst, ist mir völlig unklar. Hast Du dem Arbeitgeber Deine Steuer-ID gegeben? Hast Du ihm gesagt, dass es Deine einzige Beschäftigung als Angestellter ist?
- Natürlich ist zu berücksichtigen, dass die Gefahr einer Nachzahlung besteht, wenn Du Deine Einkommensteuererklärung abgibst, weil es ja auf Deine Einkünfte als Selbständiger keine Lohnsteuerabzüge gibt.
Der nächste - was ist eigentlich mit unseren Studenten los!?
Früher mal zähle diese Spezies zu denen mit den helleren Köpfen.
Dass Du als Selbständiger kein Gehalt beziehst, muss Du uns nicht sagen.
Jetzt stellt sich die Frage, welche Steuerklassen Du wechseln willst, wenn Du doch nur eine hast.
So, und jetzt bist Du auf einmal Geschäftsführer ohne Gehalt. (und ganz oben selbständiger Student).
Jetzt ordnest Du erst mal den Bienenkorb da oben in Deinem Kopf und dann fragst Du nochmal, was Du eigentlich wissen willst.
Sorry, dass es Menschen gibt, die sich mit gewissen Themen nicht auskennen (solls wohl geben). Die Steuerklasse 6 sagt doch aus, dass der Hauptberuf mit Steuerklasse 1 und der Nebenberuf mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird. Meine Frage wäre, ob ich das tauschen könnte. Also Hauptberuf Werkstudent und Nebenberuf Selbstständiger. Wenn ja, wie?
Warst du zu erst selbstständig und hast dann deinen Werkijob angenommen? Falls ja liegt das daran, dass du da dann automatisch in die Steuerklasse 6 rutscht und dein Gehalt sehr hoch versteuert wird folglich. Das meldet der Arbeitgeber an. Du müsstest dann also mit deinem AG sprechen, ob er das ummelden könnte. (Rutscht dann aber sehr sicher mit der Selbstständigkeit in eine höhere Steuerklasse, wenn du dort über 450 Euro verdienst) Du kannst auf der folgenden Seite auch nochmal schauen: https://www.anwalt.org/steuerklasse-6/ Da ist alles nochmal genauer erklärt. Hier ein Auszug: "Im Unterschied zu den anderen Lohnsteuerklassen, wird in Steuerklasse VI nicht der Arbeitnehmer einsortiert, sondern nur ein einzelnes Arbeitsverhältnis. Dies ergibt sich daraus, dass Steuerklasse VI immer dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat und damit mehrere Einkommen generiert.....Verdienen Sie in einem zweiten Arbeitsverhältnis mehr als 450 Euro, so wird dieser in Steuerklasse VI eingruppiert."
Hallo, danke dir für die Antwort. Ich hab den Sachverhalt mal der HR Abteilung weitergeleitet. Steuer-ID haben die schon von Anfang an gehabt. Ich bin seit August 2017 hier angestellt, war aber mittendrin für ein Pflichtpraktikum weg. Seitdem ich wieder da bin, wird meine Vergütung nach der Steuerklasse 6 abgerechnet.