Selbstständiger Student mit Werkstudentenjob - Steuerklasse 6?

3 Antworten

Irgendetwas stimmt in Deinem Sachverhalt nicht.

  1. Als Selbständiger hat man keine Steuerklasse, weil es keine Lohnabzüge geben kann, denn es wird der Jahresgewinn besteuert.
  2. Wie Du beim Werkstudentenjob an die Steuerklasse 6 kommst, ist mir völlig unklar. Hast Du dem Arbeitgeber Deine Steuer-ID gegeben? Hast Du ihm gesagt, dass es Deine einzige Beschäftigung als Angestellter ist?
  3. Natürlich ist zu berücksichtigen, dass die Gefahr einer Nachzahlung besteht, wenn Du Deine Einkommensteuererklärung abgibst, weil es ja auf Deine Einkünfte als Selbständiger keine Lohnsteuerabzüge gibt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Enes1995 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 17:13

Hallo, danke dir für die Antwort. Ich hab den Sachverhalt mal der HR Abteilung weitergeleitet. Steuer-ID haben die schon von Anfang an gehabt. Ich bin seit August 2017 hier angestellt, war aber mittendrin für ein Pflichtpraktikum weg. Seitdem ich wieder da bin, wird meine Vergütung nach der Steuerklasse 6 abgerechnet.

wfwbinder  04.06.2019, 06:56
@Enes1995

Ja, da hat der Arbeitgeber vom Pflichtpraktikum sich als 1. Arbeitgeber gemeldet. Nun muss das Dein Arbeitgeber wieder machen. Dann bist Du wieder in 1.

Das Pflichtpraktikum fehlte im Sachverhalt.

Der nächste - was ist eigentlich mit unseren Studenten los!?

Früher mal zähle diese Spezies zu denen mit den helleren Köpfen.

Dass Du als Selbständiger kein Gehalt beziehst, muss Du uns nicht sagen.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Steuerklassen Du wechseln willst, wenn Du doch nur eine hast.

So, und jetzt bist Du auf einmal Geschäftsführer ohne Gehalt. (und ganz oben selbständiger Student).

Jetzt ordnest Du erst mal den Bienenkorb da oben in Deinem Kopf und dann fragst Du nochmal, was Du eigentlich wissen willst.


Enes1995 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 14:48

Sorry, dass es Menschen gibt, die sich mit gewissen Themen nicht auskennen (solls wohl geben). Die Steuerklasse 6 sagt doch aus, dass der Hauptberuf mit Steuerklasse 1 und der Nebenberuf mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird. Meine Frage wäre, ob ich das tauschen könnte. Also Hauptberuf Werkstudent und Nebenberuf Selbstständiger. Wenn ja, wie?

cats123  03.06.2019, 14:50
@Enes1995

Welche Steuerklasse hat ein Selbständiger (wieviel Lohnsteuer wird einbehalten) - Mannnn

Enes1995 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 14:57
@cats123
  • Ich weiß doch,dass man als Selbstständiger nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern der Einkommenssteuerpflicht unterliegt. Ich wiederhole nochmal. Kann folgende Lösung funktionieren: Angestellt im Hauptjob und selbstständig im Nebenjob?
diddi75  03.06.2019, 15:52
@Enes1995

warum sollte man nebenberuflich nicht selbstständig tätig sein können? natürlich geht das

cats123  03.06.2019, 16:20
@Enes1995

Du wiederholst? In der Frage steht gaaanz was anderes.

Warst du zu erst selbstständig und hast dann deinen Werkijob angenommen? Falls ja liegt das daran, dass du da dann automatisch in die Steuerklasse 6 rutscht und dein Gehalt sehr hoch versteuert wird folglich. Das meldet der Arbeitgeber an. Du müsstest dann also mit deinem AG sprechen, ob er das ummelden könnte. (Rutscht dann aber sehr sicher mit der Selbstständigkeit in eine höhere Steuerklasse, wenn du dort über 450 Euro verdienst) Du kannst auf der folgenden Seite auch nochmal schauen: https://www.anwalt.org/steuerklasse-6/ Da ist alles nochmal genauer erklärt. Hier ein Auszug: "Im Unterschied zu den anderen Lohnsteuerklassen, wird in Steuerklasse VI nicht der Arbeitnehmer einsortiert, sondern nur ein einzelnes Arbeitsverhältnis. Dies ergibt sich daraus, dass Steuerklasse VI immer dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat und damit mehrere Einkommen generiert.....Verdienen Sie in einem zweiten Arbeitsverhältnis mehr als 450 Euro, so wird dieser in Steuerklasse VI eingruppiert."


diddi75  03.06.2019, 15:18

Kein Problem, gerne! :-)

Enes1995 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 15:14

Alles klar. Danke dir !

cats123  03.06.2019, 18:25
@Enes1995

Du solltest Dich dafür nicht bedanken, weil es totaler Blödsinn ist.

Ein Selbständiger hat keine Steuerklasse.