Wohngeld bei Niessbrauch?
Habe vor 5 Jahren ein Haus gekauft, welches zu einem Großteil mit einem Darlehen finanziert wurde. Vermietet habe ich es Kostendeckend an meine Tochter und Schwiegersohn mit ordentlichem Mietvertrag.
das Haus habe ich im vergangenen Jahr an meine Tochter mit Nießbrauch für mich überschrieben (Miete etc. alles wie bisher an mich).
durch Elternzeit und Corona kann meine Tochter nicht arbeiten und wollte Wohngeld beantragen, aber bei diesem Antrag kommt ein normaler Mensch nicht mit. Angeblich soll sie jetzt einen Antrag auf Lastenausgleich stellen, obwohl ich alle Lasten trage.
wer kann behilflich sein ? Gibt es entsprechende Stellen?
wäre für eine Rückmeldung sehr dankbar —vielen Dank
3 Antworten
Ich kann nur eine Erfahrung beisteuern. Ich habe einen ähnlichen Fall, wo die Miete der Tochter (Eigentümerin) an den Vater (Niessbraucher) vom Sozialamt berücksichtigt wird. Zuvor war dies auch beim ALG-II der Fall.
Leider kenne ich nicht die Rechtsgrundlage. Und mich hat das ursprünglich auch sehr gewundert. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier bei uns weder jobcenter noch Sozialamt etwas zu verschenken haben.
Das Wohngeldgesetz ist natürlich wiederum eine andere Anspruchsgrundlage, möglicherweise ist die Ablehung dann doch korrekt.
Lastenausgleich ist doch Wohngeld für Eigentümer?