Darf ein Nießbraucher einen Wintergarten bauen?
Hallo, folgender Fall: mein Vater hat mir vor 30 Jahren eine Wohnung übertragen und sich ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Jetzt ist er in diese Wohnung eingezogen und will sich gegen meinen Willen einen Wintergarten errichten lassen. Meiner Meinung nach ist das eine bauliche Veränderung, die er nicht vornehmen darf. Liege ich damit richtig?
3 Antworten
1037 BGB sagt „Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern.“
Der Anbau stellt mE schon eine Umgestaltung bzw. wesentliche Veränderung dar. Somit darf er das nicht.
Aber auch ich schließe mich den Fragen der anderen User hier an, was bzw. warum du denn etwas dagegen hast, sofern er das auf seine Kosten durchführt?
das kommt darauf an, was in dem notariellen Vertrag drinsteht, das kann hier niemand wissen, nur Du kannst Deinen Schenkungsvertrag da einsehen, ob da Klauseln drinstehen.
Meine Eltern hatten damals auch einen ca 40 qm Wintergarten errichtet, während ich schon im Grundbuch stand, gefragt hatten die nie, hatte auch nix dagegen, dient ja der Wertsteigerung, und kommt mir ja zugute, so habe ich gedacht.
Ich verstehe nicht, das Du was dagegen hast, ich würde wissen warum?
Der Wintergarten wurde von meinen Eltern bezahlt, hatte so um die 50.000 gekostet, lt Rechnung die ich später nach dem Tode der Eltern fand...Stahlkonstruktion...
Ich finde diesen Paragraphen
Unabhängig vom Baurecht (Genehmigungen wird vermutlich nur der Eigentümer beantragen können) und von moralischen Vorstellungen (ich hätte da andere).