Kann ein Kirchenaustritt rückwirkend gelten bei zu langer Wartezeit?
Beim Amtsgericht ist es unmöglich zeitnah ein Termin zu bekommen.
Ist es möglich den Kirchenaustritt rückwirkend gelten zu machen, sodass man die Kirchensteuer zurückerstattet bekommt?
Ich habe gesehen, dass es für den Kirchenaustritt von der Giordano-Bruno-Stiftung ein Formular gibt. Ob das ganze funktioniert, konnte ich nicht herausfinden bzw. ob das noch zusätzliche Kosten hat.
4 Antworten
Nein. Du musst den Kirchenaustritt amtlich beantragen und die Gebühr dafür bezahlen. Ab diesen Tag brauchst du dann keine Kirchensteuer mehr bezahlen.
Warum denn beim Amtsgericht? Um welches Land/Bundesland handelt es sich denn? Und warum rückwirkend? Die Kirchensteuerpflicht endet normalerweise mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam wurde.
Man könnte wohl höchstens das Amtsgericht auf Schadensersatz verklagen. Angenommen, man kümmert sich nachweislich am 30.7. um einen Termin, bekommt aber erst für November einen Termin.
Aber vermutlich kann man doch auch einfach in der Geschäftsstelle erscheinen, auch ohne Termin.
Ok, in NRW ist das anders als hier…. Rückwirkend vielleicht höchstens dann, wenn man einen Termin für die Erklärung hatte, und der von Amts wegen verschoben wurde. Aber wenn man keinen Termin vereinbart, um die Erklärung abzugeben, wird das bestimmt nicht funktionieren, zumal der Notar ja auch alternativ zur Verfügung steht.
Zum Austritt aus der Päderastenfabrik geht man auf die Gemeinde bzw zum Magistratischen Bezirksamt wenn du in einer Großstadt lebst.
rückwirkend geht natürlich nicht.
Dazu ist mir bislang keine Positionierung der Rechtsprechung bekannt. Logisch wäre es eigentlich, fehlendes Ressourcen der zuständigen Stelle dürften sich eigentlich nicht zu deinem Nachteil auswirken. Faktisch wirst du das vermuitlich juristisch durchfechten müssen.
Es handelt sich um NRW. Hier gehts entweder übers Amtsgericht, wo man aktuell nicht einmal ein Termin machen kann. Oder beim Notar, was dann am Ende mindestens genauso viel kosten würde.
Daher ist meine Frage, ob man rückwirkend von den Kirchensteuerpflicht befreit werden kann.