Was gilt bei Steuererklärung im Jahr des Kirchenaustritts zu beachten in Bezug auf Kirchensteuer?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kirchensteuerpflicht endet bei Kirchenaustritt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist ( Kirchenaustritt ist durch eine Bescheinigung bei der Steuererklärung nachzuweisen.) Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, wird für die Kalendermonate, in denen die Kirchensteuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrags erhoben, der sich bei ganzjähriger Steuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde.

Sorry, ich habe noch was vergessen: Das Ende der Kirchensteuerpflicht (also die Bescheinigung) musst Du (zusammen mit Deiner Lohnsteuerkarte) Deinem Einwohnermeldeamt vorlegen - dort wird dann Deine Lohnsteuerkarte geändert. Mit der geänderten Steuerkarte weiß Dein Arbeitgeber dann, dass er keine Kirchensteuer mehr einbehalten darf. Am Jahresende bekommst Du eine Lohnsteuerbescheinigung, auf der dann Deine (anteilig für ein paar Monate gezahlte) Kirchensteuer steht. Da Du die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung in Deine Steuererklärung einträgst, ist dem Finanzamt also die Höhe bekannt. Die Bescheinigung vom Kirchenaustritt legst Du mit Deiner Steuererklärung dem FA vor - fertig.