Bürgergeld und neue Arbeit. Was muss ich beachten?
Ich habe am 28.05.24 einen Antrag auf Bürgergeld gestellt.
Meine Frage wäre ob das Bürgergeld (wenn es bearbeitet wurde) bezahlt wird wenn ich am 01.07.24 anfange zu arbeiten.
Beispiel: ich stelle einen Antrag für Mai. Der Antrag wird bewilligt und die Auszahlung wird veranlasst. Für den Mai und Juni wird das Bürgergeld rückwirkend bezahlt. Am 01.07.24 beginnt das neue Arbeitsverhältnis. Das Bürgergeld wird im Juli ausgezahlt.
Vielen Dank
1 Antwort
Wichtig ist, zu wann dein neuer AG das erste Geld zahlt.
Bürgergeld wird zum Anfang des Monats gezahlt. Deine Nachzahlung der letzten Wochen steht dir zu.
Du musst dem Amt deine neue Arbeit melden. Je nach Zahltag deines AGs steht dir dann das Geld für Juli nur Anteilig als Darlehen zu oder wenn dein AG erst im August zahlt, hast du im Juli noch kompletten Anspruch auf ALG2. Das solltest du entsprechend mit abklähren wenn du die Arbeit meldest.
Der Lohn wurde im April ausgezahlt. Bürokratie ist fürchterlich :-(
Dann gehört das zum Schonvermögen und ist nicht anrechenbar.
Got sei dank! Ich habe Ende Mai noch etwas auf eBay verkaufen müssen da das Geld knapp wurde. Einmal 140 Euro und einmal 90 Euro. Ist das anrechenbar?
Ist das keine Vermögensumwandlung und somit nicht anrechenbar?
Mir ist gerade bei meinen Kontoauszügen aufgefallen, dass ich für den April noch 500 Euro Lohn erhalten habe. Ich habe das Geld allerdings nicht ausgegeben und das Gehalt ist noch auf meinem Kontoauszug vom Mai. Ich gehe davon aus, das der Lohn dann angerechnet wird, oder?