Kann ein Freund mir nach drei Jahren eine Rechnung schreiben?
Hallo,
ich habe einen Freund, der Berater ist und ein Freund meines Mannes war. Seitdem mein Mann im Heim ist und nicht mehr sprechen kann, hat mich sein Freund zu Terminen begleitet und mich bei rechtlichen Sachen beraten, damit ich nicht alleine dastehe (zumindest ging ich davon aus). Seit über drei Jahren hat er das gemacht und von Geld oder Bezahlung hat er nie gesprochen. Ich habe ihm als Dankeschön vor zwei Jahren einmal kostenlos Steine im Wert von Euro 3000 überlassen.
Jetzt verkaufe ich gerade mein Haus und Geld wird fließen. Mein Freund meinte jetzt plötzlich, er müsse mir die Kosten der letzten Jahre langsam in Rechnung stellen. Er hat mir eine Rechnung über Euro 15000 vorgelegt (exkl.MwSt), eine Aufstellung der Kosten war nicht dabei. Darf er mir rechtlich gesehen eine Rechnung stellen, wenn er nie etwas von Beraterleistungen oder Gebühren gesagt hat? :-(
Vielen Dank für eure Einschätzung.
5 Antworten
Welchen Beruf hat der Freund? Berater ist doch sehr allgemein ausgedrückt.
Wenn er beispielsweise Rechtsanwalt oder Unternehmensberater ist hätte man sich schon Gedanken darüber machen können, ob das wirklich Freundschaftsdienst ist oder er ein Mandat ausübt.
Allerdings wäre auch da und in anderen Fällen auf jeden Fall eine klare Erklärung darüber zu erwarten und erforderlich gewesen, ob die Hilfe nun dem privaten oder dem beruflichen Bereich zuzuordnen ist.
Ich würde bei dem beschriebenen Sachverhalt nichts zahlen.
Jeder darf Rechnungen schreiben. Aber nicht all diese Rechnungen müssen bezahlt werden.
Wenn Du davon ausgehend konntest, dass der "Freund" dir lediglich einen Freundschaftsdienst leisten wollte, dann musst du nichts bezahlen. Schließlich hat er keinen Vertrag mit dir abgeschlossen, nie über Geld gesprochen und dir auch keine Quittung auf deine Zahlung in Sachwerten über 3000 Euro ausgestellt.
Lächle ihn freundlich an, zerreiße die Rechnung vor seinen Augen und sage ihm, er könne dich mal gerne haben ;-)
So einem Spassvogel würde ich auf seine eigene Weise kommen.
Ich würde ihm eine Rechnung über den gleichen Betrag stellen für die Begleitung die Du ihm in dieser Zeit warst. Als Zins würde ich die Steine akzeptieren.
Ob Du dann nochmal was von dem Kerl hören würdest?
Tolle Antwort :-) Hat mir ein Lächeln bereitet. Vielen herzlichen Dank
Er darf Dir zwar eine Rechnung stellen, aber er wird seinen Anspruch nicht gerichtlich durchsetzen können, da es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt.
Leute gibt's, das geht ja gar nicht.
Zitat: Ein Dienstvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, im sinne eines Angebot und einer Annahme des Angebot, wobei solche Erklärungen nicht ausdrücklich abgegeben werden müssen, sondern sich auch durch schlüssiges Verhalten ergeben können. Und so weiter...
Das war aber nicht ein Versicherungsmakler (klar, der ist ja ein Freund der Familie, wenn er in 30 Jahren genug Verträge an das Paar verkauft hat, zumindest empfinden das einige so...) der Dich bei Sozialhilfeanträgen und Pflegekassenangelegenheiten unterstützt hat, oder?
Er war Anwalt. Und er hat nie von Geld geredet. Er hat mir auch mal eine Akteneinsicht beantragt, die ja 12 EURO kostet... ich meinte, ich bezahl dir das... ne ne, is für mich doch nur ne Unterschrift auf nem Brief, die Akte zu besorgen. Am Ende gabs eine Rechnung über 440,- EURO. Und vor Gericht hat er dann noch behauptet, bzgl. der Aktenanforderung, hätte er ja auch nicht abgerechnet... dabei konnte ich eine Rechnung als Beweis vorlegen, aber das hat auch keinen interessiert. Ich war nur froh, dass meine Rechtsschutz das gezahlt hat. Am Ende waren es nämlich nochmal über 3000 EURO Anwalts und Gerichtskosten.
Seitdem bin ich vorsichtig, was Anwälte angeht. Vorallem, nachdem ich auch schon von 2 Kanzleien Rechnungen für NIE STATTGEFUNDENE Beratungen erhalten habe, nur weil ich gefragt habe, ob ich einen Termin kriegen könnte oder aktuell keine Mandate angenommen werden. Und ich hatte keinen Termin vereinbart... Sie konnten mir erst einen in X Wochen bieten und ich hab dann gesagt, es ist zu spät. Dafür braucht ich dann ein Anwalt, der die Forderung wieder abwehrt. Auf mein Widerspruch, haben die nicht reagiert.
Deshalb auch meine Frage nach dem Beruf. Habe das in einer Anwaltskanzlei erlebt in der ich gearbeitet habe. Eine Frau hatte den ihr persönlich bekannten Kanzleisenior an einem Sonntag in der Kanzlei besucht und mit ihm vergnüglich über ihre Ehesache geplaudert. Danach sollte sie für diese Beratung Anwaltsgebühr bezahlen.
Hast Du ihn mit einer Beratung beauftragt? Oder hat er seine Hilfe angeboten ?
Hilfe anbieten , heißt nicht dass es sich um eine im Nachhinein zu bezahlende Arbeitstätigkeit handelt(e).
Desweiteren könnte er jetzt auch nicht einfach eine Pauschalsumme X fordern. Nur einmal zum Verständnis .... wieviele Besuche ( Arbeitsstunden ) sollen mit dieser ja nun recht erheblichen Summme abgegolten werden?
Sag das nicht. Das ist mir schon passiert und die Klage hatte erfolg. Musste dann 1700 EURO blechen... von Geld war nie eine Rede, hatte auch nie etwas unterschrieben oder so. Hab in 2 Instanzen verloren. Zum Glück hatte ich eine Rechtsschutz, die dann zumindest mein Anwalt und die Gerichtskosten ect. getragen hatte.