Günstigerprüfung zum Kinderfreibetrag bei Fünftelregelung ?
ich werde nächstes Jahr eine höhere Abfindung erhalten, die steuerlich mit der Fünftelregelung besteuert werden kann. Um den Effekt aus der Fünftelregelung zu optimieren, würde ich gerne mein sonstiges Einkommen in dem Jahr minimieren (auf ca.14.000 EUR o. Kinderfreibetrag) . Ich habe zwei Kinder und erhalte für sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das wird vom Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung festgelegt. Meine Frage: Wie erfolgt die Günstigerprüfung genau? Bei einem alleinigen Einkommen von 14.000 Euro wäre ja das Kindergeld günstiger. Wenn man aber die Fünftelregelung mitberücksichtigt, wäre es günstiger, wenn die Kinderfreibeträge das Einkommen auf 0 EUR reduzieren würde (14.000 EURO abzgl des Kinderfreibetrages).
1 Antwort
Wie erfolgt die Günstigerprüfung genau?
Man berechnet die festzusetzende Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne Kinderfreibeträge. Die Differenz aus beiden Steuern wird dann mit dem Anspruch auf Kindergeld verglichen.
Ist die Differenz kleiner als das Kindergeld, bleibt es beim Kindergeld. Ist sie größer, wird der Kinderfreibetrag gewährt und gleichzeitig das bereits ausbezahlte Kindergeld verrechnet.
Beispiel (mit runden Zahlen):
- Kindergeld = 100
- Einkommensteuer ohne KFB = 800
- Einkommensteuer mit KFB a) 750 und b) 650
Lösung zu a)
Es werden 800 Steuern festgesetzt, es verbleibt beim Kindergeld (Gesamt 700 Euro)
Lösung zu b)
Es werden 650 Steuern festgesetzt, das KiG muss jedoch zurückgezahlt werden. Festzusetzende Einkommensteuer daher 750 (=Gesamt 750)