Die Entscheidung ist persönlich zu treffen, ich kann aber eine mathematische Hilfestellung geben:

  1. Der FT Fonds hat von 1996 bis 2013 eine Durchschnittsrendite erzielt von 6,18% p.a. (von 70 € auf 194 €)

  2. Der Dax hat im selben Zeitraum 8,74% p.a. erzielt (von 2.300 Indexstand auf 9.560)

  3. Wenn alles verkauft würde und künftig weiterhin 6,18% p.a. erzielt würden, dann kämen nach Abzug der Abgeltungssteuer nur noch 4,55% Rendite p.a. netto heraus (73,6% davon). Allerdings werden auch derzeit schon ca. 0,6% p.a. an Abgeltungssteuer abgeführt auf die ca. 40% an Dividenden.

  4. Um in der Nettobetrachtung Rendite-"neutral" zu bleiben, müßten künftig statt 6,18% dann 8,4% p.a. an Brutto-Rendite erzielt werden. Das ist möglich, aber dauerhaft eher schwierig, weil der Aktienmarkt historisch ca. 7-8% p.a. erwirtschaftet. Man müßte also schon ein etwas höheres Risiko eingehen (z.B. via Small Caps), um höher zu gelangen.

  5. Die derzeitige Besteuerung von ca. 2,5% p.a. an Dividendenerträgen macht ca. 0,6% Renditeverlust aus p.a.

  6. Fazit: Bei identischem Risiko wird es ein anderer Dax-naher Fonds schwer haben, die nötigen 1,6-2,2% p.a. an dauerhafter Zusatzrendite zu erzeugen. Wohl eher halten.

...zur Antwort

Nach einem Aspekt hatte ich noch gesucht. Es läge nämlich eine "schädliche Verwendung" als bAV vor, wenn der Antrag auf Kapitalauszahlung früher als 12 Monate vor dem Ausscheiden gestellt würde mit der Folge nachträglicher Aberkennung der Steuerfreiheit während der Beitragszahlung.

vgl. BMF-Schreiben, Nr. 177 unterer Abschnitt.

http://www.bav-recht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=8

... Erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, so ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die Beitragsleistungen weiterhin nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen werden....

Eine etwas spätere Auszahlung hingegen ist unkritisch, es muss aber mindestens das 60. Lebensjahr vollendet sein.

...zur Antwort

Nein, der Arbeitgeber darf nicht beurteilen, was man selber an künftigem Einkommen erwartet. Ob man sich selbständig macht oder z.B. eine Weltreise, geht den alten AG nichts mehr an - nur das Finanzamt im Folgejahr. Deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb das Januargehalt nicht als normales Monatsgehalt zu versteuern sein sollte. Siehe weitere Informationen im u.g. Link.

http://www.finanzfrage.net/tipp/wie-optimiere-ich-die-nettoquote-meiner-abfindung

...zur Antwort

Die Versicherungen müssen bei Auszahlung von Versicherungsleistungen generell die Krankenkasse informieren. Wer dazu falsche Angaben macht, bewegt sich auf gefährlichem Gelände.

In Zeiten hoher Transparenz von Finanztransaktionen halte ich das Risiko für sehr hoch, aufzufliegen. Evt. kommt noch ein Strafverfahren hinzu: Sozialversicherungsbetrug, würde ich mal tippen.

Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.

http://www.ra-heimbach.com/direktversicherung-beitraege-krankenkasse-3A-bundesverfassungsgericht-hebt-bsg-urteil-auf-21-_387.html

...zur Antwort

Vergleichsrechner im Netz gibt es nicht, vielmehr sind alle dort verfügbaren "Rechner" nur Adressensammler, die gar nicht rechnen, sondern die Adressen der Interessenten/innen sammeln und an Vermittler weiterverkaufen. Davon rate ich ab, denn so weiß man noch nicht einmal, an wen man dabei gerät.

Besser: Selbst einen Versicherungsmakler bzw. Honorarberater identifizieren und diesen gezielt beauftragen. Als Honorarberater und Makler gehe ich so vor, alle geeigneten Tarife am Markt vom führenden Vergleichsrechner identifizieren zu lassen. Anschließend stelle ich die besten drei dann einem sog. "Nettotarif" gegenüber, der keinerlei Provisionen und nur ca. 1/3 der lfd. Vertragskosten enthält. Nettotarife lohnen sich praktisch immer für Mandanten/innen bei größeren Summen.

...zur Antwort

Überschlägig müssten seit 2004 also ca. 8.000 € in den Vertrag geflossen sein. Der Rückkaufswert beträgt ca. 4.200 €. Die Differenz sind also Abschlusskosten, lfd. Vertragskosten und die Ergebnisse der Kapitalanlage.

Zur Beurteilung des Vertrages muss man genau verstehen, was der "Motor" (=Kapitalanlage) des Vertrages ist und welche weiteren Vertragskosten entstehen. Die Analyse beider Faktoren ermöglicht dann eine spezifische Aussage. Im Alter von 29 Jahren einen solchen Vertrag langfristig beitragsfrei zu stellen, dürfte zu einer lfd. Verminderung der Kapitals führen aufgrund der relativ hohen lfd. Vertragskosten.

Ein unabhängiger Makler bzw. Honorarberater kann eine solche Vertragsanalyse durchführen und eine spezifische Empfehlung geben.

...zur Antwort

Der Zinseszinseffekt ist um so ausgeprägter, je länger eine Anlage läuft. Dazu ist Voraussetzung, dass die Zinsen immer in der Anlage bleiben, daher stammt ja auch der Begriff "Zinseszins". Geeignete Formen sind also langfristige Anlageinstrumente wie langlaufende Anleihen bzw Anleihenfonds oder auch (Dividenden)Aktienfonds, die ja "Ende offen" sind. Bei thesaurienden Fonds bleiben Zinsen bzw. Dividenden im Fonds, werden also automatisch wieder mit angelegt. Wählt man eine ausschüttende Variante, so muss man die Zinsen gleich wieder anlegen, um den Zinseszinseffekt zu erhalten. http://www.zinsen-berechnen.de/zinseszinstabelle.php

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.