kündigung/jobcenter/vermieter?
Hallo
Der Vater meiner kinder und ich haben uns getrennt.
ich habe im Dezember Alg2 bzw Bürgergeld beantragt. mein Vermieter will das nicht und will das ich morgen ausziehe. Er verweigert es mir meinen Mietvertrag auszuhändigen und eine Mieterbescheinigung die das Jobcenter unbedingt benötigt. Er schrieb mir gestern das er ab dem 1.3 neue mieter für die wohnung hat ,ich habe nie eine kündigung oder sonst etwas bekommen und ich habe wirklich ziemlich angst was morgen passieren wird das er sich wenn ich nicht aufmache sich evtl. zugang zu der wohnung verschaffen könnte.
nochmal zu aufklärung die wohnung in der ich mit meinen kindern lebe ist zu teuer das heisst wir sind über dem satz. er meint das , dass jobcenter nur bis zu 3 monaten weiter die miete in kompletter höher zahlt , was bei bürgergeld aber nicht der fall ist hier wird bis zu 12 monaten weiter gezahlt wie mir das jobcenter das sagte und mir auch extra eine bescheinigung ausgestellt hat , die ihm aber wenig interessiert.
2 Antworten
Wenn Du keine Kündigung bekommen hast, die gesetzlich zwingend schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen hat, besteht aktuell nach wie vor ein unbefristetes Mietverhältnis.
Und sollte der Vermieter sich Zugang zur Wohnung verschaffen wollen, nennt man das Hausfriedensbruch oder sogar Einbruch.
Dann rufst Du die Polizei!!!!
Und hole dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein, kostet um die 20 Euro, dann bekommst Du vom Anwalt eine kostenlose Beratung.
Und der Anwalt kann PKH beantragen, dann wird der weiter für dich tätig sein und der Staat zahlt das bzw. legt das aus.
Dir alles Gute!🍀🍀🍀
Wer in einer Wohnung lebt und Miete zahlt, hat einen Mietvertrag!
Mietverträge selbst können und dürfen auch mündlich geschlossen werden, Kündigungen jedoch müssen zwingend schriftlich erfolgen.
Deine Ansicht ist also falsch, wenn Du verstehst, was ich meine! 😜😎
könntest du Recht haben, aber klage mal auf mündliche Absprache, was mangels Zeugen nicht beweisbar wäre....irgendwas fehlt in dem Text des Fragestellers...wem hatte die Wohnung vor November gehört? dem EX?wieso ist der Fragesteller in der Wohnung und schliesst dann einen Mietvertrag ab...kommt alls erstes nicht erst der Mietvertrag und dann der Einzug?
Wenn man sich einig ist, verstehe doch mal, liegt bereits ein MV vor.
Sonst würde die FS sich nicht in der Wohnung aufhalten und Miete zahlen.
Und beweisen muss die FS nichts, denn wenn es keinen schriftlichen MV gibt, ist alles über das BGB geregelt, was in der Regel zum Vorteil der Mieterin ist.
Also würde VM behaupten, dass es keinen schriftl. MV gibt, stellt dieser sich schlechter.
Fakt ist: Es gibt ein rechtsgültiges Mietverhältnis.
Auch wird der Vermieter nicht so dumm sein, die Heizung und den Strom abzustellen. Insbesondere beim Strom wäre dies eine strafbare Manipulation der Elektrik, denn dieser Bereich ist Eigentum des Netzbetreibers.
sehe ich anders...ohne gültigen Mietvertrag braucht man nicht kündigen....ohne Ei kein Huhn...wenn du verstehst, was ich meine