Miete zum Keller?

3 Antworten

Scheinbar hast Du diesen Zustand monate-/jahrelang so akzeptiert, was gegenteiliges kann ich der Frage nicht entnehmen.

Somit hast Du wohl Rechtsansprüche aus der Vergangenheit verwirkt/verloren, nur zukünftige Ansprüche solltest Du verfolgen, notfalls durch einen Anwalt, ja!

Was passiert, wenn der Mieter nicht zahlt?

Wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten vollständig oder teilweise nicht zahlt, kann es zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses kommen. Dabei muss der anfallende Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete betragen.


Hallo,

Nein, so geht's nicht !

Du kannst diesen Zustand nicht jahrelang tatenlos hinnehmen und irgendwann dem Vermieter eine Aufrechnung von dann möglicherweise paar tausend Euro präsentieren !

Du hättest schon zu Mietbeginn bzw. solltest zumindest jetzt umgehend deinen Vermieter schriftlich eine angemessene Frist setzen (etwa 10 Tage ?), zu dem du den von dir gemieteten Kellerraum Zugang haben möchtest.

Sollte dir mit Fristablauf der Keller nicht zugänglich sein, kündigst du in dem Schreiben die entsprechende Mietkürzung an .....und kannst dann die Zahlung mit der nächsten Mietzahlung sofort einstellen.

Auf eine Genehmigung deines Vermieters zur Mietkürzung musst du dann nicht warten, du zahlst die Mietsumme, abzüglich die des Kelleranteils.

👋 unbedingt von diesem Schreiben ein Duplikat aufbewahren ‼️