Antwort
Die Eheleute sind seit 1997 geschieden und damit ist die Ehefrau raus aus der Forderung.
Es sei denn, sie hat den Anschluss des Mannes seither weiter genutzt und nichts bezahlt. Nur dann wäre sie haftbar.
Vielleicht weiss der Stromversorger nichts von der Scheidung?