Arbeitslos?
Hallo , hatte ein Jahresvertrag ,ein Monat vor beschäftigungsende würde ich krank ,habe mich sofort Arbeitssuchend gemeldet ,Bearbeiterin war sehr nett ,alle Daten gespeichert ,ich sollte erstmal gesund werden und dann mich wieder melden ,bekomme Krankengeld ,nach ein paar Monate dachte ich könnte langsam wieder arbeiten daraufhin bin ich ohne Termin zum Arbeitsamt,wollte wissen wie es weiter geht ,die Dame schaute im Komputer und sagte ich bin beim falschem Amt da meine Daten nicht mehr gespeichert sind müsste ich Harz 4 beantragen ,beziehe immer noch Krankengeld bin inzwischen operiert worden ,Muss ich mich nicht arbeitslos melden wenn ich wieder arbeiten will ?
2 Antworten
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss man sich immer 3 Monate vor dem Auslaufen des Vertrages (online) arbeitssuchend melden. Wenn man diese Frist versäumt hat, was bei Dir der Fall zu sein scheint, dann bekommt man nichts schlimmes, sondern bei einer anschliessenden Beschäftigungslosigkeit lediglich 7 Tage Sperre für ALG 1. Arbeitslos bist Du ja auf jeden Fall schon länger gemeldet.
Eine Anwartschaft auf ALG1 ergibt sich nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb von 30 Monaten (2,5 Jahre).
Wenn Du krank bist, bekommt Du wie jetzt Krankengeld. Wnd wenn Du wieder gesund geschrieben wirst, dann bist Du wieder arbeitsfähig und nimmst eine Arbeit auf, wenn Du denn im CoronaCrash eine findest. Daher ist diese Annahme: Muss ich mich nicht arbeitslos melden wenn ich wieder arbeiten will ? = Quatsch.
Du kannst die Dame von der Arbeitsagentur auch ganz umgehen, und einfach mal einen Antrag auf Arbeitslosengeld (online) stellen, wenn es zB nur noch darum geht, eine gewisse Zeit (wenige Wochen) bis zur Arbeitsaufnahme zu überbrücken. Du brauchst dafür die Arbeitsbescheinigungen der vergangenen Arbeitgeber (die letzten 5 Jahre).
Ablehnen können die das von der Arbeitsagentur immer noch, aber abspeisen lassen brauchen sie dich nicht, haben sie aber mit Dir gemacht. Die Abteilung, die über den Bewilligungsbescheid ALG 1 entscheidet, nennt sich Leistungsabteilung. Und die Dame, bei der Du vorgesprochen hast, nennt sich Arbeitsvermittlerin oder Kundendienst (Front Office).
Wichtig in der Anspruchsfrage ist eben: Hast Du die Anwartschaftszeit auf ALG 1 erfüllt oder nicht? Was war also vor dem Jahresvertrag? ALG 2 bzw. Hartz IV? Dann sieht es schlecht aus und Du hättest wahrscheinlich nur einen Anspruch auf ALG 2.
Versuch macht klug und viel Glück für Alles!
da du wusstest,dass du einen befristeten vertrag hattest,haettest du dich bereits drei monate vor vertragsende arbeitssuchend melden muessen. von wem hast du denn waehrend der krankheit geld bekommen? die krankenkasse zahlt ab woche sechs,du wirdest aber schon vorher gekuendigt