Ist die nachträgliche Zinserhöhung durch die Bank beim bestehenden Darlehensvertrag rechtmäßig?
Wir haben einen Kreditvertrag mit einem festem Zinssatz abgeschlossen. Zwei Monate später und kurz vor der Auszahlung legt die Bank uns eine Vertragsänderung mit erhöhten Zinssätzen zur Unterschrift vor. Begründung: die Bank hat für sich den Eintrag im Grundbuch Abt. II entdeckt mit "Vorkaufsrecht für die Stadt ...(wo das Grundstück liegt)" und betrachtet das als "wertmindernde Vorlast". Für die Vertragsänderung möchte die Bank auch noch Gebühren haben. Darf die Bank so handeln? Wass passiert, wenn wir nicht unterschreiben? Was können wir dagegen unternehmen?
2 Antworten
Es ist eine Neufinanzierung. Vor dem Abschluss des Vertrages lag der Bank zur Prüfung ein Entwurf des notariellen Kaufvertrages mit bereits vorgesehener Vorlast vor. Der Kreditvertrag ist "ohne wertmindernde Vorlasten in Abt. II" abgeschlossen. Wie ist jetzt vorzugehen?
Der Grundbuchauszug lag der Bank wohl vor Unterbreitung des verbindlichen Darlehensangebots vor. Im Rahmen ihrer Prüfungspflichten muß die Bank diese Informationen für die Erstellung des Darlehensangebots fachgerecht prüfen und verwenden.
Wird der Vertrag abgeschlossen, so kann die Bank sich nicht auf eine "übersehene Klausel" im Grundbuch berufen, um den Vertrag nachträglich zu ändern. Die veränderte Risikolage für die Bank ergibt sich nicht aus veränderten Fakten, sondern nur durch eine anscheinend jetzt erst erfolgte, fachliche Prüfung der Grundbucheinträge. Das muß vor Vertragsabschluß passieren. Sofern also der Darlehensvertrag von beiden Parteien unterschrieben vorliegt, ist er auch gültig und nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsmodalitäten zu beenden.