Nicht unterschriebenen Kreditvertrag widerrufen
Hallo, meine Frau hat bei unserer Bank einen Kreditantrag gestellt und gleich vor Ort unterschrieben. Die Unterlagen hat sie dann mitgebracht weil ich ebenfalls noch unterschreiben muss. Ich bin mit den Konditionen aber nicht einverstanden und wir haben uns dann entschlossen das Angebot nicht anzunehmen. Wir haben das der Bank telefonisch mitgeteilt und dabei wurde uns gesagt das wir schriftlich widerrufen müssen da meine Frau ja schon unterschrieben hat. Ist das so korrekt? Kann die Bank dann eventuell Gebühren erheben weil wir dann ja schriftlich widerrufen haben? Bedanke mich schon mal für die Antworten.
4 Antworten
Du versorgst uns leider recht unzureichend mit Informationen darüber, um was für eine Art von Kredit es denn da überhaupt gehen soll und das Antragsformular kennen wir auch nicht. Ich habe zudem den Eindruck, dass Du selber Dir das bisher auch noch nicht durchgelesen hast.
Wenn es hier um einen Verbraucherkredit gehen soll i.S.d. §§ 491,492 BGB, dann brauchen wir hier garnicht erst langatmig über die Unterschriften zu diskutiern,denn dann hat man gemäß §§ 495, 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen. Darüber bist Du mit absoluter Sicherheit im Kreditantrag informiert worden. Für die Ausübung dieses gesetzlichen Widerrufsrechts dürfen keine Gebühren berechnet werden.
Also erklärt den Widerruf, vorsichtshalber von Euch beiden unterschrieben.
Alkor: Empfehlung, prüfe, was in der Widerrufsbelehrung geschrieben steht? Widerruf mündlich, fernmündlich oder schriftlich wirksam? Welche Kosten fallen an? Deine Logik "mündlicher Widerruf ohne Kosten, schriftlicher Widerruf Kostenerstattungspflicht" vermag ich nicht zu teilen und steht so ganz bestimmt nicht in den Kreditbedingungen.
Ich denke, Voraussetzung für einen Widerruf eines Vertrages ist, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Wenn der Kreditvertrag auf euch beide läuft, dürfte das nicht der Fall sein, da du ja noch nicht unterschrieben hast.
Im Gegenteil. Wenn du widerrufen würdest, würdest du unter Umständen der Bank gegenüber erklären, dass dein Einverständnis zum Kreditvertrag vorlag (sonst bräuchtest du ja nicht widerrufen). Von "Widerrufsgebühren" hab ich allerdings noch nie was gehört.
Es gibt meines Wissens nach auch eine gesetzlich verankerte Frist, in der man selbst nach unterschriebenen Kreditvertrag diesen ohne Haftung bzw. Auflagen widerrufen kann.