Antwort
Es ist eine Neufinanzierung. Vor dem Abschluss des Vertrages lag der Bank zur Prüfung ein Entwurf des notariellen Kaufvertrages mit bereits vorgesehener Vorlast vor. Der Kreditvertrag ist "ohne wertmindernde Vorlasten in Abt. II" abgeschlossen. Wie ist jetzt vorzugehen?